



NIS2-Richtlinie: Was Kanzleien jetzt wissen müssen [2025 Update]
Wer wir sind: Ihr zuverlässiger Partner
Die digitale Bedrohungslage hat sich dramatisch verschärft. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und zunehmende Cyberangriffe zeigen deutlich, wie verwundbar unsere Gesellschaft im digitalen Raum geworden ist. Wirtschaft und Verwaltung sehen sich verstärkt Angriffen durch Desinformation, Hacktivismus, Spionage und Sabotage ausgesetzt. Als Reaktion auf diese Entwicklung hat der Deutsche Bundestag am 13. November 2025 das NIS2-Umsetzungsgesetz beschlossen, das die IT-Sicherheitslandschaft in Deutschland grundlegend verändert.
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Allein in Deutschland entstanden im vergangenen Jahr durch Cyberangriffe Schäden in Höhe von 206 Milliarden Euro. Besonders alarmierend ist, dass laut Regierungsschätzung nur etwa 17 Prozent der künftig betroffenen Unternehmen bereits ausreichende Sicherheitsmaßnahmen getroffen haben. Statt bisher rund 4.500 Unternehmen fallen künftig über 30.000 Organisationen unter die verschärften Cybersicherheitspflichten. Diese massive Ausweitung betrifft auch zahlreiche Kanzleien, die sich nun mit umfangreichen neuen Anforderungen konfrontiert sehen.
Als IT-Systemhaus aus dem Kölner Norden mit über 15 Jahren Erfahrung begleiten wir bei ibeco Kanzleien und mittelständische Unternehmen durch die Herausforderungen der Digitalisierung. Mit unserem eigenen Rechenzentrum in Deutschland und unserem Fokus auf höchste Sicherheitsstandards sind wir Ihr kompetenter Partner bei der Umsetzung der NIS2-Anforderungen.
Was ist die NIS2-Richtlinie und warum betrifft sie Kanzleien?
Die NIS2-Richtlinie steht für "Network and Information Security Directive 2" und ist die überarbeitete europäische Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit. Sie wurde im November 2022 vom Europaparlament beschlossen und sollte ursprünglich bis Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland verzögerte sich der Prozess aufgrund politischer Turbulenzen und vorgezogener Bundestagswahlen, doch nun liegt das beschlossene Umsetzungsgesetz vor, das voraussichtlich Ende 2025 oder Anfang 2026 in Kraft treten wird.
Die Richtlinie zielt darauf ab, ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der gesamten Europäischen Union zu schaffen. Sie erweitert den bisherigen Geltungsbereich erheblich und nimmt nun auch viele mittelständische Unternehmen in die Pflicht, die bisher nicht als kritische Infrastrukturen galten. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird zur zentralen Aufsichts- und Anlaufstelle für alle betroffenen Unternehmen.
Für Kanzleien bedeutet dies einen fundamentalen Wandel: Cybersicherheit wird vom technischen Randthema zur Chefsache. Die Geschäftsleitung wird persönlich in die Verantwortung genommen und muss nicht nur die Umsetzung der Maßnahmen anordnen, sondern auch aktiv überwachen. Mehr noch: Geschäftsführer und Partner sind verpflichtet, an Schulungen teilzunehmen, um sich das notwendige Wissen zur Erkennung und Bewertung von Cyberrisiken anzueignen.
Sind Kanzleien von der NIS2-Richtlinie betroffen?
Die Frage, ob eine Kanzlei unter die NIS2-Richtlinie fällt, lässt sich nicht pauschal beantworten und erfordert eine genaue Prüfung. Die Betroffenheit hängt von mehreren Faktoren ab, wobei besonders die Größe des Unternehmens und die Zugehörigkeit zu bestimmten Sektoren entscheidend sind.
Grundsätzlich gilt die NIS2-Richtlinie für Unternehmen und Einrichtungen, die mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz von 10 Millionen Euro überschreiten. Diese sogenannte "Size-Cap-Rule" ist jedoch nur ein erster Orientierungspunkt. Entscheidend ist die Zugehörigkeit zu einem der 18 regulierten Wirtschaftssektoren, die in zwei Kategorien eingeteilt sind: Sektoren mit hoher Kritikalität umfassen Bereiche wie Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheitswesen, Trink- und Abwasser sowie Informationstechnik und Telekommunikation. Sonstige kritische Sektoren beinhalten unter anderem Post- und Kurierdienste, Abfallwirtschaft, chemische Erzeugnisse, Lebensmittel, Anbieter digitaler Dienste und Forschungseinrichtungen.
Für Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzleien ist die Situation differenziert zu betrachten. Während klassische Kanzleien nicht explizit als eigener Sektor aufgeführt sind, können sie indirekt betroffen sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie als Dienstleister oder Lieferanten für betroffene Einrichtungen tätig sind. Die Lieferkettensicherheit ist ein zentraler Bestandteil der NIS2-Richtlinie, und Unternehmen müssen sicherstellen, dass auch ihre Dienstleister angemessene Sicherheitsmaßnahmen umsetzen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt: Der Anwendungsbereich könnte sich deutlich über die bisher avisierten 30.000 Einrichtungen hinaus erhöhen, da nun sämtliche Aktivitäten eines Unternehmens berücksichtigt werden sollen. Ausgenommen sind nur vernachlässigbare Geschäftstätigkeiten. Das BSI stellt eine Betroffenheitsprüfung bereit, die Kanzleien als Ausgangspunkt nutzen sollten.
Auch wenn Ihre Kanzlei möglicherweise nicht direkt unter die Regelung fällt, ist Vorsicht geboten: Laut dem Maschinenbauverband VDMA unterschätzen viele Unternehmen ihre Betroffenheit. In einer Branche kamen 24 Prozent der Unternehmen nach eigener Prüfung zu dem Schluss, nicht betroffen zu sein, eine eigene Analyse des Verbands ergab jedoch, dass die tatsächliche Betroffenheit bei rund 90 Prozent lag.
Die drei Kategorien betroffener Einrichtungen
Das NIS2-Umsetzungsgesetz unterscheidet zwischen drei Kategorien von Einrichtungen, die jeweils unterschiedliche Anforderungen erfüllen müssen.
Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS) sind Unternehmen, die Dienstleistungen in Sektoren mit hoher Kritikalität erbringen und dabei Schwellenwerte überschreiten, etwa wenn sie mehr als 500.000 Personen versorgen. Für diese Gruppe gelten die strengsten Anforderungen, einschließlich regelmäßiger Nachweispflichten alle drei Jahre und der Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung.
Besonders wichtige Einrichtungen (Essential Entities) umfassen Unternehmen aus Sektoren mit hoher Kritikalität, die die Größenkriterien erfüllen. Hierzu zählen unter anderem Unternehmen aus den Bereichen Energie, Verkehr, Banken, Gesundheitswesen und digitale Infrastruktur. Diese Einrichtungen werden regelmäßig behördlich überprüft und müssen umfassende Risikomanagementmaßnahmen umsetzen.
Wichtige Einrichtungen (Important Entities) sind Unternehmen aus sonstigen kritischen Sektoren, die ebenfalls die Größenkriterien erfüllen. Sie müssen die gleichen Risikomanagementmaßnahmen wie besonders wichtige Einrichtungen umsetzen, werden jedoch nur anlassbezogen überprüft. Trotz dieser Unterscheidung dürfen wichtige Einrichtungen die Anforderungen nicht unterschätzen, denn auch für sie gelten strikte Meldepflichten und empfindliche Bußgelder bei Verstößen.
Die Unterscheidung zwischen diesen Kategorien ist nicht nur akademischer Natur, sondern hat praktische Auswirkungen auf die Häufigkeit und Intensität behördlicher Kontrollen. Alle betroffenen Einrichtungen müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Identifizierung beim BSI registrieren. Diese Registrierung ist der erste formale Schritt in die Compliance und sollte nicht auf die lange Bank geschoben werden.
Welche konkreten Pflichten entstehen für Kanzleien?
Die NIS2-Richtlinie bringt umfangreiche Verpflichtungen mit sich, die weit über bisherige IT-Sicherheitsmaßnahmen hinausgehen. Betroffene Kanzleien müssen ein ganzheitliches Cybersicherheitskonzept etablieren, das technische, organisatorische und personelle Aspekte umfasst.
Im Zentrum steht die Verpflichtung zum Risikomanagement. Kanzleien müssen angemessene und verhältnismäßige technische, operative und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um ihre IT-Systeme zu schützen. Dies umfasst die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen, bei denen potenzielle Bedrohungen identifiziert und bewertet werden. Auf Basis dieser Analysen müssen geeignete Schutzmaßnahmen implementiert werden, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Ein wesentlicher Bestandteil ist die Entwicklung von Incident-Response-Prozessen. Kanzleien müssen in der Lage sein, Sicherheitsvorfälle schnell zu erkennen, zu bewerten und angemessen darauf zu reagieren. Dies erfordert klare Verantwortlichkeiten, dokumentierte Abläufe und regelmäßige Übungen, um im Ernstfall handlungsfähig zu sein.
Das Business-Continuity-Management stellt sicher, dass die Kanzlei auch im Falle eines schwerwiegenden Sicherheitsvorfalls ihre kritischen Geschäftsprozesse aufrechterhalten kann. Notfallpläne müssen erarbeitet, dokumentiert und regelmäßig getestet werden. Dabei geht es nicht nur um technische Wiederherstellung, sondern auch um organisatorische Abläufe und Kommunikationswege.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Sicherheit der Lieferkette. Kanzleien müssen sicherstellen, dass auch ihre Dienstleister und Lieferanten angemessene Sicherheitsmaßnahmen umsetzen. Dies betrifft beispielsweise IT-Dienstleister, Cloud-Anbieter oder Software-Hersteller. Verträge sollten entsprechende Sicherheitsklauseln enthalten, und die Einhaltung sollte regelmäßig überprüft werden.
Die Meldepflichten wurden im Vergleich zur Vorgängerregelung deutlich verschärft. Erhebliche Sicherheitsvorfälle müssen unverzüglich dem BSI gemeldet werden. Das Gesetz sieht ein dreistufiges Meldeverfahren vor: Eine Erstmeldung (Early Warning) muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen und erste Informationen über den Vorfall enthalten. Innerhalb von 72 Stunden ist ein detaillierter Incident Report mit umfassender Beschreibung des Vorfalls, der betroffenen Systeme und der getroffenen Maßnahmen vorzulegen. Ein Abschlussbericht muss spätestens nach 30 Tagen eingereicht werden und eine vollständige Analyse sowie Maßnahmen zur Verhinderung ähnlicher Vorfälle enthalten.
Technische Maßnahmen umfassen unter anderem die Implementierung von Multi-Faktor-Authentifizierung, um den Zugang zu sensiblen Systemen zusätzlich abzusichern. Der Einsatz von Firewalls, Endpoint-Schutz und regelmäßige Penetrationstests gehören ebenso dazu wie die sichere Verschlüsselung von Kommunikation und Daten. Besonders wichtig ist auch die regelmäßige Erstellung von Backups und deren sichere Aufbewahrung, idealerweise an einem separaten Standort.
Ein oft unterschätzter Aspekt sind Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für alle Mitarbeiter. Menschliches Fehlverhalten ist nach wie vor eine der häufigsten Ursachen für Sicherheitsvorfälle. Mitarbeiter müssen regelmäßig über aktuelle Bedrohungen informiert und im sicheren Umgang mit IT-Systemen geschult werden. Dies umfasst Themen wie Phishing-Erkennung, sichere Passwörter und den Umgang mit sensiblen Daten.
Die Dokumentationspflicht zieht sich durch alle Bereiche. Sämtliche Sicherheitsmaßnahmen, Prozesse, Verantwortlichkeiten und durchgeführte Schulungen müssen schriftlich festgehalten werden. Diese Dokumentation dient nicht nur als Nachweis gegenüber dem BSI, sondern ist auch ein wichtiges Instrument für die kontinuierliche Verbesserung der eigenen Sicherheitslage.
Verantwortung und Haftung der Geschäftsleitung
Eine der einschneidendsten Änderungen durch die NIS2-Richtlinie betrifft die persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung. Cybersicherheit wird explizit zur Chefsache erklärt, und die Verantwortung kann nicht einfach an die IT-Abteilung oder externe Dienstleister delegiert werden.
Die Geschäftsleitung betroffener Kanzleien ist verpflichtet, die rechtlichen Vorgaben an das Cyberrisikomanagement zu billigen und deren Umsetzung aktiv zu überwachen. Dies bedeutet konkret, dass sich Partner und Geschäftsführer regelmäßig mit dem Thema Cybersicherheit auseinandersetzen und fundierte Entscheidungen treffen müssen. Eine bloße formale Abzeichnung von IT-Konzepten reicht nicht aus.
Besonders relevant ist die Schulungspflicht für die Geschäftsleitung. Die Mitglieder der Geschäftsleitung müssen an speziellen Schulungen teilnehmen, um sich das notwendige Wissen zur Erkennung und Bewertung von Cyberrisiken anzueignen. Diese Pflicht ist nicht optional und kann bei Nichteinhaltung zu Sanktionen führen. Das BSI wird entsprechende Schulungsangebote bereitstellen, doch auch externe Anbieter werden voraussichtlich Programme speziell für Führungskräfte entwickeln.
Im Falle einer Verletzung der Umsetzungs-, Überwachungs- und Schulungspflichten droht eine persönliche Haftung nach den Regeln des Gesellschaftsrechts. Für GmbH-Geschäftsführer gilt die Haftung nach § 43 GmbHG, für Vorstände von Aktiengesellschaften § 93 AktG. Kommt es aufgrund mangelhafter Cybersicherheitsmaßnahmen zu einem Schaden, können Geschäftsleiter persönlich in Anspruch genommen werden.
Diese Haftung kann erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Neben der direkten Schadenshaftung gegenüber der eigenen Kanzlei können auch Bußgelder gegen die verantwortlichen Personen verhängt werden. Zudem sind Reputationsschäden nicht zu unterschätzen, wenn eine Kanzlei aufgrund mangelhafter IT-Sicherheit Opfer eines Cyberangriffs wird und Mandantendaten kompromittiert werden.
Wichtig zu verstehen ist, dass die Geschäftsleitung zwar externe Dienstleister beauftragen kann und sollte, um die technische Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten. Die Verantwortung für die strategische Steuerung, die Überwachung und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bleibt jedoch bei der Geschäftsleitung. Eine vollständige Delegation ist nicht möglich.
Welche Sanktionen drohen bei Nichteinhaltung?
Das NIS2-Umsetzungsgesetz sieht empfindliche Bußgelder vor, die sich am Unternehmensumsatz orientieren und damit erhebliche finanzielle Risiken darstellen. Die Höhe der möglichen Sanktionen wurde im Vergleich zur Vorgängerregelung deutlich verschärft und soll Unternehmen zu einer ernsthaften Auseinandersetzung mit dem Thema Cybersicherheit bewegen.
Für besonders wichtige Einrichtungen können Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei einem mittleren bis größeren Kanzleibetrieb mit einem Jahresumsatz von beispielsweise 20 Millionen Euro könnte ein Bußgeld somit bis zu 400.000 Euro betragen.
Wichtige Einrichtungen müssen mit Strafen bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes rechnen. Auch dies stellt für die meisten Kanzleien eine erhebliche finanzielle Belastung dar, die die Existenz gefährden kann.
Die Bußgelder können für verschiedene Verstöße verhängt werden. Dazu gehören die Nichterfüllung der Risikomanagementpflichten, die verspätete oder unterlassene Meldung von Sicherheitsvorfällen, die fehlende Registrierung beim BSI oder die Verweigerung der Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde. Auch die Nichtteilnahme der Geschäftsleitung an den vorgeschriebenen Schulungen kann sanktioniert werden.
Neben den direkten finanziellen Sanktionen können weitere Maßnahmen ergriffen werden. Das BSI kann Anordnungen zur Beseitigung festgestellter Mängel erlassen und bei schwerwiegenden Verstößen sogar die vorübergehende Untersagung bestimmter Geschäftstätigkeiten verfügen. Zudem sind risikoorientierte Prüfungen und Audits möglich, die zusätzliche Kosten und organisatorischen Aufwand verursachen.
Ein häufig übersehener Aspekt sind die indirekten Kosten eines Verstoßes. Wird eine Kanzlei aufgrund mangelhafter IT-Sicherheit Opfer eines Cyberangriffs, können die Folgekosten die direkten Bußgelder bei Weitem übersteigen. Dazu gehören Kosten für die Wiederherstellung von Systemen, der Verlust von Mandantendaten, Schadensersatzforderungen betroffener Mandanten und nicht zuletzt erhebliche Reputationsschäden, die langfristig zu Mandatsverlusten führen können.
Gerade für Kanzleien, deren Geschäftsmodell auf Vertrauen und Diskretion basiert, kann ein schwerwiegender Sicherheitsvorfall existenzbedrohend sein. Mandanten erwarten zu Recht, dass ihre sensiblen Daten mit höchster Sorgfalt behandelt und geschützt werden. Ein Datenleck kann das über Jahre aufgebaute Vertrauen in kürzester Zeit zerstören.
Zeitplan und Umsetzungsfristen
Die zeitliche Dimension der NIS2-Umsetzung stellt viele Kanzleien vor erhebliche Herausforderungen. Das Gesetz tritt direkt am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, voraussichtlich Ende 2025 oder Anfang 2026. Es gibt keine ausdrückliche Übergangs- oder Schonfrist für die Umsetzung der Anforderungen.
Die Registrierungspflicht beim BSI muss innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes erfüllt werden. Kanzleien sollten daher frühzeitig prüfen, ob sie betroffen sind, und die erforderlichen Informationen für die Registrierung zusammenstellen. Das BSI wird hierfür ein Online-Portal bereitstellen.
Für die Umsetzung der umfassenden Risikomanagementmaßnahmen sollten Kanzleien jedoch deutlich mehr Zeit einplanen. Experten gehen davon aus, dass eine vollständige Implementierung aller erforderlichen Maßnahmen je nach Ausgangslage sechs bis achtzehn Monate dauern kann. Dies umfasst die Analyse der aktuellen IT-Sicherheitslage, die Entwicklung eines Sicherheitskonzepts, die technische Umsetzung, die Erstellung von Prozessen und Dokumentationen sowie die Schulung aller Mitarbeiter.
Die ersten Nachweise über die Umsetzung der Maßnahmen werden für besonders wichtige Einrichtungen ab 2027 fällig. Betreiber kritischer Anlagen müssen die Umsetzung der Maßnahmen alle drei Jahre dem BSI nachweisen. Das BSI kann zudem jederzeit risikoorientierte Prüfungen und Audits anordnen.
Für Kanzleien bedeutet dies, dass bereits jetzt mit der Umsetzung begonnen werden sollte. Wer abwartet, läuft Gefahr, in Zeitnot zu geraten und hastig implementierte Lösungen zu schaffen, die weder effektiv noch nachhaltig sind. Eine sorgfältige Planung und schrittweise Umsetzung ist deutlich erfolgversprechender als eine kurzfristige Notlösung.
Hinzu kommt, dass die Verfügbarkeit externer Dienstleister begrenzt sein dürfte. Mit über 30.000 betroffenen Unternehmen in Deutschland wird die Nachfrage nach Beratung und Umsetzungsunterstützung massiv steigen. Kanzleien, die frühzeitig aktiv werden, haben bessere Chancen, kompetente Partner zu finden und von deren Kapazitäten zu profitieren.
Praktische Schritte zur Umsetzung der NIS2-Anforderungen
Die Umsetzung der NIS2-Anforderungen mag auf den ersten Blick überwältigend erscheinen, lässt sich aber durch einen strukturierten Ansatz bewältigen. Wir empfehlen Kanzleien einen schrittweisen Prozess, der sowohl die gesetzlichen Anforderungen erfüllt als auch die IT-Sicherheit nachhaltig verbessert.
Der erste und wichtigste Schritt ist die eindeutige Klärung, ob Ihre Kanzlei unter die NIS2-Regulierung fällt. Nutzen Sie die Betroffenheitsprüfung des BSI als Ausgangspunkt. Berücksichtigen Sie dabei sämtliche Aktivitäten Ihrer Kanzlei und prüfen Sie auch, ob Sie als Dienstleister für betroffene Einrichtungen tätig sind. Dokumentieren Sie das Ergebnis Ihrer Prüfung sorgfältig, denn auch wenn Sie zu dem Schluss kommen, nicht betroffen zu sein, sollten Sie dies nachvollziehbar begründen können.
Führen Sie dann eine umfassende Bestandsaufnahme Ihrer aktuellen IT-Sicherheitslage durch. Welche Maßnahmen sind bereits implementiert? Wo bestehen Lücken im Vergleich zu den NIS2-Anforderungen? Diese Gap-Analyse bildet die Grundlage für Ihren Umsetzungsplan und hilft Ihnen, Prioritäten zu setzen. Erstellen Sie ein Inventar aller IT-Systeme, Anwendungen und Datenbestände. Identifizieren Sie kritische Geschäftsprozesse, deren Ausfall erhebliche Auswirkungen hätte.
Entwickeln Sie ein systematisches Risikomanagement für Ihre IT-Sicherheit. Dies beginnt mit der Identifikation möglicher Bedrohungen und der Bewertung ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellen Auswirkungen. Auf Basis dieser Risikoanalyse definieren Sie angemessene Schutzmaßnahmen. Dokumentieren Sie den gesamten Prozess und etablieren Sie regelmäßige Reviews, um auf neue Bedrohungen reagieren zu können.
Implementieren Sie die erforderlichen technischen Sicherheitsmaßnahmen. Dazu gehören moderne Firewall-Systeme, Endpoint-Protection-Lösungen auf allen Geräten, sichere Verschlüsselung für die Kommunikation und Datenspeicherung sowie Multi-Faktor-Authentifizierung für den Zugang zu sensiblen Systemen. Etablieren Sie ein professionelles Backup-Konzept mit regelmäßigen, automatisierten Sicherungen und testen Sie die Wiederherstellung. Erwägen Sie den Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung, die verdächtige Aktivitäten frühzeitig identifizieren.
Erstellen Sie klare Prozesse für den Umgang mit Sicherheitsvorfällen. Wer ist verantwortlich? Wie werden Vorfälle erkannt und bewertet? Welche Schritte sind zur Eindämmung und Behebung notwendig? Wie erfolgt die Meldung an das BSI? Dokumentieren Sie diese Prozesse in einem Notfallhandbuch, das im Ernstfall schnell verfügbar ist. Definieren Sie Verantwortlichkeiten und Vertretungsregelungen.
Sensibilisieren Sie alle Mitarbeiter für IT-Sicherheitsthemen. Führen Sie regelmäßige Schulungen durch, die aktuelle Bedrohungen behandeln und praktische Verhaltensweisen vermitteln. Simulieren Sie Phishing-Angriffe, um das Bewusstsein zu schärfen. Stellen Sie sicher, dass auch die Geschäftsleitung die vorgeschriebenen Schulungen absolviert.
Überprüfen Sie Ihre Verträge mit IT-Dienstleistern, Cloud-Anbietern und Software-Herstellern. Stellen Sie sicher, dass diese ebenfalls angemessene Sicherheitsmaßnahmen umsetzen. Ergänzen Sie Verträge um entsprechende Sicherheitsklauseln und Nachweispflichten. Erwägen Sie den Wechsel zu Anbietern mit höheren Sicherheitsstandards, etwa solchen mit ISO 27001-Zertifizierung.
Dokumentieren Sie alle Maßnahmen, Prozesse und Verantwortlichkeiten lückenlos. Diese Dokumentation dient nicht nur als Nachweis gegenüber dem BSI, sondern ist auch ein wertvolles Instrument für die kontinuierliche Verbesserung. Etablieren Sie ein Dokumentenmanagement, das sicherstellt, dass alle Unterlagen aktuell und auffindbar sind.
Sobald das Gesetz in Kraft getreten ist, registrieren Sie Ihre Kanzlei innerhalb der Dreimonatsfrist beim BSI. Halten Sie alle erforderlichen Informationen bereit, einschließlich Angaben zur Unternehmensstruktur, zu kritischen Dienstleistungen und zu Ansprechpartnern für IT-Sicherheit.
Verstehen Sie NIS2-Compliance nicht als einmaliges Projekt, sondern als kontinuierlichen Prozess. Überprüfen Sie regelmäßig die Wirksamkeit Ihrer Maßnahmen, passen Sie diese an neue Bedrohungen an und dokumentieren Sie Ihre Fortschritte. Führen Sie regelmäßige interne Audits durch und nutzen Sie die Erkenntnisse zur Weiterentwicklung Ihres Sicherheitskonzepts.
Die Rolle von Managed Service Providern bei der NIS2-Umsetzung
Die Umsetzung der umfangreichen NIS2-Anforderungen stellt viele Kanzleien vor erhebliche Herausforderungen. Oft fehlen interne Ressourcen, spezialisiertes Fachwissen oder einfach die Zeit, sich neben dem Tagesgeschäft intensiv mit IT-Sicherheitsthemen auseinanderzusetzen. Hier kommen Managed Service Provider wie ibeco ins Spiel, die Kanzleien umfassend bei der NIS2-Compliance unterstützen können.
Ein erfahrener Managed Service Provider bringt mehrere entscheidende Vorteile mit sich. Zunächst verfügt er über das notwendige Fachwissen und die Erfahrung in der Umsetzung komplexer IT-Sicherheitsanforderungen. Was für eine Kanzlei Neuland ist, gehört für spezialisierte IT-Dienstleister zum Tagesgeschäft. Sie kennen die rechtlichen Vorgaben genau und wissen, wie diese in der Praxis umzusetzen sind.
Die Unterstützung durch einen Managed Service Provider kann in verschiedenen Bereichen erfolgen. Bei der initialen Betroffenheitsprüfung hilft der Dienstleister, alle relevanten Faktoren zu berücksichtigen und zu einer rechtssicheren Einschätzung zu kommen. Die Gap-Analyse erfolgt systematisch anhand der NIS2-Anforderungen und zeigt konkret auf, wo Handlungsbedarf besteht.
Besonders wertvoll ist die Unterstützung bei der technischen Umsetzung. Ein Managed Service Provider kann moderne Sicherheitslösungen implementieren, die den Anforderungen entsprechen und gleichzeitig wirtschaftlich sinnvoll sind. Dies umfasst Firewall-Systeme, Endpoint-Protection, Backup-Lösungen, Verschlüsselung und Systeme zur Angriffserkennung. Dabei wird nicht einfach Technik installiert, sondern eine auf die spezifischen Bedürfnisse der Kanzlei zugeschnittene Lösung entwickelt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das kontinuierliche Monitoring der IT-Infrastruktur. Sicherheitsvorfälle müssen schnell erkannt und bewertet werden. Ein professionelles Security Operations Center überwacht die Systeme rund um die Uhr und kann bei Auffälligkeiten sofort reagieren. Dies ist besonders wichtig angesichts der strengen Meldefristen von 24 Stunden für eine Erstmeldung.
Die Erstellung und Pflege der erforderlichen Dokumentation ist ein oft unterschätzter Aufwand. Ein Managed Service Provider unterstützt bei der Erstellung von Sicherheitskonzepten, Notfallplänen und Prozessbeschreibungen. Er sorgt dafür, dass alle Dokumente aktuell gehalten werden und im Audit bereitstehen.
Auch bei der Meldung von Sicherheitsvorfällen an das BSI kann ein erfahrener Dienstleister wertvolle Unterstützung leisten. Er hilft bei der Bewertung, ob ein meldepflichtiger Vorfall vorliegt, unterstützt bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen und begleitet den gesamten Meldeprozess.
Ein besonders wichtiger Vorteil ist die Planbarkeit der Kosten. Statt unkalkulierbarer Investitionen in Hardware und punktueller Beratung bieten Managed Services feste monatliche Kosten, die in der Budgetplanung berücksichtigt werden können. Dies ermöglicht es auch kleineren Kanzleien, professionelle IT-Sicherheit auf hohem Niveau zu realisieren.
Bei ibeco setzen wir auf eine ganzheitliche Betreuung. Mit unserem eigenen Rechenzentrum in Deutschland gewährleisten wir höchste Sicherheitsstandards und Datenschutz nach DSGVO. Unsere Performance Cloud bietet skalierbare Ressourcen, die mit Ihrer Kanzlei mitwachsen. Als herstellerunabhängiger Anbieter können wir die jeweils beste Lösung für Ihre spezifischen Anforderungen auswählen.
Unsere Managed Security Services umfassen unter anderem Managed Firewall, Managed Antivirus, Managed Backup, Mail Security und Managed 2FA. Wir übernehmen nicht nur die Installation, sondern auch die kontinuierliche Überwachung, Wartung und Weiterentwicklung dieser Systeme. Bei Sicherheitsvorfällen stehen wir sofort zur Verfügung und unterstützen bei der Bewältigung.
Ein weiterer Vorteil: Als Ihr IT-Dienstleister können wir auch andere Aspekte Ihrer IT-Infrastruktur optimieren. Die NIS2-Umsetzung ist oft ein guter Anlass, die gesamte IT-Landschaft zu modernisieren und effizienter zu gestalten. Von der Virtualisierung der Arbeitsplätze über moderne Cloud-basierte E-Mail-Archivierung bis hin zu professioneller VoIP-Telefonie bieten wir alle Leistungen aus einer Hand.
Warum jetzt handeln – auch wenn Sie nicht direkt betroffen sind
Selbst wenn Ihre Kanzlei nach aktueller Einschätzung nicht direkt unter die NIS2-Richtlinie fällt, gibt es gute Gründe, sich dennoch intensiv mit dem Thema IT-Sicherheit auseinanderzusetzen und proaktiv Maßnahmen zu ergreifen.
Die Bedrohungslage hat sich in den letzten Jahren dramatisch verschärft. Cyberangriffe werden immer raffinierter und richten sich längst nicht mehr nur gegen große Konzerne. Gerade mittelständische Unternehmen und Kanzleien sind attraktive Ziele, weil sie oft wertvolle Daten besitzen, aber nicht über die gleichen Schutzmechanismen verfügen wie Großunternehmen. Ein erfolgreicher Angriff kann existenzbedrohend sein, unabhängig davon, ob Sie unter die NIS2-Richtlinie fallen oder nicht.
Die Erwartungen Ihrer Mandanten steigen kontinuierlich. Immer mehr Unternehmen achten bei der Auswahl ihrer Dienstleister auf deren IT-Sicherheitsstandards. Dies gilt besonders für Mandanten, die selbst unter die NIS2-Richtlinie fallen und ihre Lieferkette absichern müssen. Wer nachweisen kann, dass er hohe Sicherheitsstandards einhält, verschafft sich einen Wettbewerbsvorteil.
Professionelle IT-Sicherheit ist auch eine Frage der Zukunftssicherheit. Es ist nicht auszuschließen, dass der Geltungsbereich der Richtlinie in Zukunft noch erweitert wird oder dass branchenspezifische Regelungen für Rechtsberufe folgen. Wer jetzt die Grundlagen schafft, ist für künftige Anforderungen besser gerüstet.
Nicht zuletzt bietet die NIS2-Diskussion eine Chance zur Modernisierung der IT-Infrastruktur. Viele Kanzleien arbeiten mit veralteten Systemen und ineffizienten Prozessen. Eine Neuausrichtung der IT-Sicherheit kann auch andere Aspekte optimieren: schnellere Arbeitsabläufe, bessere Zusammenarbeit, flexible Arbeitsmodelle und letztlich höhere Produktivität.
Die Investition in IT-Sicherheit ist keine Belastung, sondern eine strategische Entscheidung, die sich mehrfach auszahlt. Sie schützt vor existenzbedrohenden Risiken, stärkt das Vertrauen der Mandanten, verbessert die Effizienz und macht die Kanzlei zukunftssicher.
Fazit: NIS2 als Chance begreifen
Die NIS2-Richtlinie stellt Kanzleien vor erhebliche Herausforderungen, doch wer sie als Chance begreift, kann gestärkt daraus hervorgehen. Cybersicherheit ist längst kein technisches Randthema mehr, sondern ein zentraler Erfolgsfaktor für jede moderne Kanzlei.
Die Anforderungen mögen auf den ersten Blick überwältigend erscheinen, doch mit der richtigen Strategie und kompetenter Unterstützung ist die Umsetzung gut zu bewältigen. Entscheidend ist, jetzt zu handeln und nicht abzuwarten. Wer frühzeitig beginnt, kann die Maßnahmen strukturiert und nachhaltig umsetzen, statt in letzter Minute unter Zeitdruck zu geraten.
Die Investition in IT-Sicherheit zahlt sich mehrfach aus. Sie schützt vor den gravierenden finanziellen und reputativen Folgen eines Cyberangriffs, erfüllt gesetzliche Anforderungen und stärkt das Vertrauen der Mandanten. Moderne, sichere IT-Systeme ermöglichen zudem effizientere Arbeitsabläufe und flexible Arbeitsmodelle, die im Wettbewerb um Fachkräfte zunehmend wichtig werden.
Als erfahrener Managed Service Provider steht ibeco Ihnen bei der NIS2-Umsetzung als kompetenter Partner zur Seite. Mit unserem eigenen Rechenzentrum in Deutschland, über 15 Jahren Erfahrung und unserem umfassenden Service-Portfolio bieten wir Ihnen alles aus einer Hand: von der initialen Betroffenheitsprüfung über die technische Umsetzung bis hin zum kontinuierlichen Monitoring und Support.
Warten Sie nicht, bis das Gesetz in Kraft tritt oder bis der erste Sicherheitsvorfall eintritt. Nutzen Sie die aktuelle Phase, um Ihre IT-Sicherheit auf ein professionelles Niveau zu heben. Wir unterstützen Sie dabei gerne und begleiten Sie Schritt für Schritt auf diesem Weg.
FAQ
Betrifft die NIS2-Richtlinie auch kleinere Kanzleien?
Die Richtlinie gilt grundsätzlich ab 50 Mitarbeitern oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz. Kleinere Kanzleien können jedoch indirekt betroffen sein, wenn sie als Dienstleister für regulierte Unternehmen tätig sind. Zudem ist eine erhöhte Aufmerksamkeit für IT-Sicherheit unabhängig von der rechtlichen Verpflichtung sinnvoll.
Wie lange dauert die Umsetzung der NIS2-Anforderungen?
Je nach Ausgangslage sollten Sie mit sechs bis achtzehn Monaten für eine vollständige Umsetzung rechnen. Dies umfasst die Analyse, Konzeption, technische Implementierung, Prozessentwicklung und Mitarbeiterschulungen.
Was kostet die Umsetzung der NIS2-Richtlinie?
Die Kosten variieren stark je nach Größe der Kanzlei und aktueller IT-Sicherheitslage. Die Bundesregierung schätzt für betroffene Unternehmen einmalige Kosten von durchschnittlich rund 75.000 Euro und jährliche Kosten von etwa 80.000 Euro. Durch Managed Services können diese Kosten jedoch erheblich reduziert und vor allem planbar gemacht werden.
Kann ich die IT-Sicherheit komplett an einen Dienstleister auslagern?
Die technische Umsetzung kann und sollte durch spezialisierte Dienstleister erfolgen. Die strategische Verantwortung und Überwachung bleibt jedoch bei der Geschäftsleitung. Eine vollständige Delegation der Verantwortung ist nicht möglich.
Was passiert, wenn ich die Anforderungen nicht rechtzeitig umsetze?
Es drohen empfindliche Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des Jahresumsatzes für besonders wichtige Einrichtungen. Wichtiger noch sind die Risiken durch Cyberangriffe, wenn keine angemessenen Schutzmaßnahmen existieren.
Muss ich mich beim BSI registrieren, auch wenn ich unsicher bin, ob ich betroffen bin?
Bei Unsicherheit sollten Sie zunächst eine gründliche Betroffenheitsprüfung durchführen. Im Zweifel ist es ratsam, sich zu registrieren. Eine zu späte Registrierung kann sanktioniert werden.
Wie oft muss ich die Umsetzung der Maßnahmen nachweisen?
Betreiber kritischer Anlagen müssen alle drei Jahre Nachweise erbringen. Andere Einrichtungen müssen die Maßnahmen dokumentieren und können jederzeit zu Audits aufgefordert werden. Die ersten regulären Nachweise sind ab 2027 zu erwarten.
Kann ich bestehende ISO 27001-Zertifizierungen für NIS2 nutzen?
Ja, eine ISO 27001-Zertifizierung deckt viele NIS2-Anforderungen ab und erleichtert die Umsetzung erheblich. Zusätzliche Anforderungen, insbesondere die Meldepflichten, müssen jedoch separat implementiert werden.
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Die Richtlinie zielt darauf ab, ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der gesamten Europäischen Union zu schaffen. Sie erweitert den bisherigen Geltungsbereich erheblich und nimmt nun auch viele mittelständische Unternehmen in die Pflicht, die bisher nicht als kritische Infrastrukturen galten. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird zur zentralen Aufsichts- und Anlaufstelle für alle betroffenen Unternehmen.
Für Kanzleien bedeutet dies einen fundamentalen Wandel: Cybersicherheit wird vom technischen Randthema zur Chefsache. Die Geschäftsleitung wird persönlich in die Verantwortung genommen und muss nicht nur die Umsetzung der Maßnahmen anordnen, sondern auch aktiv überwachen. Mehr noch: Geschäftsführer und Partner sind verpflichtet, an Schulungen teilzunehmen, um sich das notwendige Wissen zur Erkennung und Bewertung von Cyberrisiken anzueignen.
Sind Kanzleien von der NIS2-Richtlinie betroffen?
Die Frage, ob eine Kanzlei unter die NIS2-Richtlinie fällt, lässt sich nicht pauschal beantworten und erfordert eine genaue Prüfung. Die Betroffenheit hängt von mehreren Faktoren ab, wobei besonders die Größe des Unternehmens und die Zugehörigkeit zu bestimmten Sektoren entscheidend sind.
Grundsätzlich gilt die NIS2-Richtlinie für Unternehmen und Einrichtungen, die mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz von 10 Millionen Euro überschreiten. Diese sogenannte "Size-Cap-Rule" ist jedoch nur ein erster Orientierungspunkt. Entscheidend ist die Zugehörigkeit zu einem der 18 regulierten Wirtschaftssektoren, die in zwei Kategorien eingeteilt sind: Sektoren mit hoher Kritikalität umfassen Bereiche wie Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheitswesen, Trink- und Abwasser sowie Informationstechnik und Telekommunikation. Sonstige kritische Sektoren beinhalten unter anderem Post- und Kurierdienste, Abfallwirtschaft, chemische Erzeugnisse, Lebensmittel, Anbieter digitaler Dienste und Forschungseinrichtungen.
Für Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzleien ist die Situation differenziert zu betrachten. Während klassische Kanzleien nicht explizit als eigener Sektor aufgeführt sind, können sie indirekt betroffen sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie als Dienstleister oder Lieferanten für betroffene Einrichtungen tätig sind. Die Lieferkettensicherheit ist ein zentraler Bestandteil der NIS2-Richtlinie, und Unternehmen müssen sicherstellen, dass auch ihre Dienstleister angemessene Sicherheitsmaßnahmen umsetzen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt: Der Anwendungsbereich könnte sich deutlich über die bisher avisierten 30.000 Einrichtungen hinaus erhöhen, da nun sämtliche Aktivitäten eines Unternehmens berücksichtigt werden sollen. Ausgenommen sind nur vernachlässigbare Geschäftstätigkeiten. Das BSI stellt eine Betroffenheitsprüfung bereit, die Kanzleien als Ausgangspunkt nutzen sollten.
Auch wenn Ihre Kanzlei möglicherweise nicht direkt unter die Regelung fällt, ist Vorsicht geboten: Laut dem Maschinenbauverband VDMA unterschätzen viele Unternehmen ihre Betroffenheit. In einer Branche kamen 24 Prozent der Unternehmen nach eigener Prüfung zu dem Schluss, nicht betroffen zu sein, eine eigene Analyse des Verbands ergab jedoch, dass die tatsächliche Betroffenheit bei rund 90 Prozent lag.
Die drei Kategorien betroffener Einrichtungen
Das NIS2-Umsetzungsgesetz unterscheidet zwischen drei Kategorien von Einrichtungen, die jeweils unterschiedliche Anforderungen erfüllen müssen.
Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS) sind Unternehmen, die Dienstleistungen in Sektoren mit hoher Kritikalität erbringen und dabei Schwellenwerte überschreiten, etwa wenn sie mehr als 500.000 Personen versorgen. Für diese Gruppe gelten die strengsten Anforderungen, einschließlich regelmäßiger Nachweispflichten alle drei Jahre und der Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung.
Besonders wichtige Einrichtungen (Essential Entities) umfassen Unternehmen aus Sektoren mit hoher Kritikalität, die die Größenkriterien erfüllen. Hierzu zählen unter anderem Unternehmen aus den Bereichen Energie, Verkehr, Banken, Gesundheitswesen und digitale Infrastruktur. Diese Einrichtungen werden regelmäßig behördlich überprüft und müssen umfassende Risikomanagementmaßnahmen umsetzen.
Wichtige Einrichtungen (Important Entities) sind Unternehmen aus sonstigen kritischen Sektoren, die ebenfalls die Größenkriterien erfüllen. Sie müssen die gleichen Risikomanagementmaßnahmen wie besonders wichtige Einrichtungen umsetzen, werden jedoch nur anlassbezogen überprüft. Trotz dieser Unterscheidung dürfen wichtige Einrichtungen die Anforderungen nicht unterschätzen, denn auch für sie gelten strikte Meldepflichten und empfindliche Bußgelder bei Verstößen.
Die Unterscheidung zwischen diesen Kategorien ist nicht nur akademischer Natur, sondern hat praktische Auswirkungen auf die Häufigkeit und Intensität behördlicher Kontrollen. Alle betroffenen Einrichtungen müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Identifizierung beim BSI registrieren. Diese Registrierung ist der erste formale Schritt in die Compliance und sollte nicht auf die lange Bank geschoben werden.
Welche konkreten Pflichten entstehen für Kanzleien?
Die NIS2-Richtlinie bringt umfangreiche Verpflichtungen mit sich, die weit über bisherige IT-Sicherheitsmaßnahmen hinausgehen. Betroffene Kanzleien müssen ein ganzheitliches Cybersicherheitskonzept etablieren, das technische, organisatorische und personelle Aspekte umfasst.
Im Zentrum steht die Verpflichtung zum Risikomanagement. Kanzleien müssen angemessene und verhältnismäßige technische, operative und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um ihre IT-Systeme zu schützen. Dies umfasst die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen, bei denen potenzielle Bedrohungen identifiziert und bewertet werden. Auf Basis dieser Analysen müssen geeignete Schutzmaßnahmen implementiert werden, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Ein wesentlicher Bestandteil ist die Entwicklung von Incident-Response-Prozessen. Kanzleien müssen in der Lage sein, Sicherheitsvorfälle schnell zu erkennen, zu bewerten und angemessen darauf zu reagieren. Dies erfordert klare Verantwortlichkeiten, dokumentierte Abläufe und regelmäßige Übungen, um im Ernstfall handlungsfähig zu sein.
Das Business-Continuity-Management stellt sicher, dass die Kanzlei auch im Falle eines schwerwiegenden Sicherheitsvorfalls ihre kritischen Geschäftsprozesse aufrechterhalten kann. Notfallpläne müssen erarbeitet, dokumentiert und regelmäßig getestet werden. Dabei geht es nicht nur um technische Wiederherstellung, sondern auch um organisatorische Abläufe und Kommunikationswege.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Sicherheit der Lieferkette. Kanzleien müssen sicherstellen, dass auch ihre Dienstleister und Lieferanten angemessene Sicherheitsmaßnahmen umsetzen. Dies betrifft beispielsweise IT-Dienstleister, Cloud-Anbieter oder Software-Hersteller. Verträge sollten entsprechende Sicherheitsklauseln enthalten, und die Einhaltung sollte regelmäßig überprüft werden.
Die Meldepflichten wurden im Vergleich zur Vorgängerregelung deutlich verschärft. Erhebliche Sicherheitsvorfälle müssen unverzüglich dem BSI gemeldet werden. Das Gesetz sieht ein dreistufiges Meldeverfahren vor: Eine Erstmeldung (Early Warning) muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen und erste Informationen über den Vorfall enthalten. Innerhalb von 72 Stunden ist ein detaillierter Incident Report mit umfassender Beschreibung des Vorfalls, der betroffenen Systeme und der getroffenen Maßnahmen vorzulegen. Ein Abschlussbericht muss spätestens nach 30 Tagen eingereicht werden und eine vollständige Analyse sowie Maßnahmen zur Verhinderung ähnlicher Vorfälle enthalten.
Technische Maßnahmen umfassen unter anderem die Implementierung von Multi-Faktor-Authentifizierung, um den Zugang zu sensiblen Systemen zusätzlich abzusichern. Der Einsatz von Firewalls, Endpoint-Schutz und regelmäßige Penetrationstests gehören ebenso dazu wie die sichere Verschlüsselung von Kommunikation und Daten. Besonders wichtig ist auch die regelmäßige Erstellung von Backups und deren sichere Aufbewahrung, idealerweise an einem separaten Standort.
Ein oft unterschätzter Aspekt sind Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für alle Mitarbeiter. Menschliches Fehlverhalten ist nach wie vor eine der häufigsten Ursachen für Sicherheitsvorfälle. Mitarbeiter müssen regelmäßig über aktuelle Bedrohungen informiert und im sicheren Umgang mit IT-Systemen geschult werden. Dies umfasst Themen wie Phishing-Erkennung, sichere Passwörter und den Umgang mit sensiblen Daten.
Die Dokumentationspflicht zieht sich durch alle Bereiche. Sämtliche Sicherheitsmaßnahmen, Prozesse, Verantwortlichkeiten und durchgeführte Schulungen müssen schriftlich festgehalten werden. Diese Dokumentation dient nicht nur als Nachweis gegenüber dem BSI, sondern ist auch ein wichtiges Instrument für die kontinuierliche Verbesserung der eigenen Sicherheitslage.
Verantwortung und Haftung der Geschäftsleitung
Eine der einschneidendsten Änderungen durch die NIS2-Richtlinie betrifft die persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung. Cybersicherheit wird explizit zur Chefsache erklärt, und die Verantwortung kann nicht einfach an die IT-Abteilung oder externe Dienstleister delegiert werden.
Die Geschäftsleitung betroffener Kanzleien ist verpflichtet, die rechtlichen Vorgaben an das Cyberrisikomanagement zu billigen und deren Umsetzung aktiv zu überwachen. Dies bedeutet konkret, dass sich Partner und Geschäftsführer regelmäßig mit dem Thema Cybersicherheit auseinandersetzen und fundierte Entscheidungen treffen müssen. Eine bloße formale Abzeichnung von IT-Konzepten reicht nicht aus.
Besonders relevant ist die Schulungspflicht für die Geschäftsleitung. Die Mitglieder der Geschäftsleitung müssen an speziellen Schulungen teilnehmen, um sich das notwendige Wissen zur Erkennung und Bewertung von Cyberrisiken anzueignen. Diese Pflicht ist nicht optional und kann bei Nichteinhaltung zu Sanktionen führen. Das BSI wird entsprechende Schulungsangebote bereitstellen, doch auch externe Anbieter werden voraussichtlich Programme speziell für Führungskräfte entwickeln.
Im Falle einer Verletzung der Umsetzungs-, Überwachungs- und Schulungspflichten droht eine persönliche Haftung nach den Regeln des Gesellschaftsrechts. Für GmbH-Geschäftsführer gilt die Haftung nach § 43 GmbHG, für Vorstände von Aktiengesellschaften § 93 AktG. Kommt es aufgrund mangelhafter Cybersicherheitsmaßnahmen zu einem Schaden, können Geschäftsleiter persönlich in Anspruch genommen werden.
Diese Haftung kann erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Neben der direkten Schadenshaftung gegenüber der eigenen Kanzlei können auch Bußgelder gegen die verantwortlichen Personen verhängt werden. Zudem sind Reputationsschäden nicht zu unterschätzen, wenn eine Kanzlei aufgrund mangelhafter IT-Sicherheit Opfer eines Cyberangriffs wird und Mandantendaten kompromittiert werden.
Wichtig zu verstehen ist, dass die Geschäftsleitung zwar externe Dienstleister beauftragen kann und sollte, um die technische Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten. Die Verantwortung für die strategische Steuerung, die Überwachung und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bleibt jedoch bei der Geschäftsleitung. Eine vollständige Delegation ist nicht möglich.
Welche Sanktionen drohen bei Nichteinhaltung?
Das NIS2-Umsetzungsgesetz sieht empfindliche Bußgelder vor, die sich am Unternehmensumsatz orientieren und damit erhebliche finanzielle Risiken darstellen. Die Höhe der möglichen Sanktionen wurde im Vergleich zur Vorgängerregelung deutlich verschärft und soll Unternehmen zu einer ernsthaften Auseinandersetzung mit dem Thema Cybersicherheit bewegen.
Für besonders wichtige Einrichtungen können Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei einem mittleren bis größeren Kanzleibetrieb mit einem Jahresumsatz von beispielsweise 20 Millionen Euro könnte ein Bußgeld somit bis zu 400.000 Euro betragen.
Wichtige Einrichtungen müssen mit Strafen bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes rechnen. Auch dies stellt für die meisten Kanzleien eine erhebliche finanzielle Belastung dar, die die Existenz gefährden kann.
Die Bußgelder können für verschiedene Verstöße verhängt werden. Dazu gehören die Nichterfüllung der Risikomanagementpflichten, die verspätete oder unterlassene Meldung von Sicherheitsvorfällen, die fehlende Registrierung beim BSI oder die Verweigerung der Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde. Auch die Nichtteilnahme der Geschäftsleitung an den vorgeschriebenen Schulungen kann sanktioniert werden.
Neben den direkten finanziellen Sanktionen können weitere Maßnahmen ergriffen werden. Das BSI kann Anordnungen zur Beseitigung festgestellter Mängel erlassen und bei schwerwiegenden Verstößen sogar die vorübergehende Untersagung bestimmter Geschäftstätigkeiten verfügen. Zudem sind risikoorientierte Prüfungen und Audits möglich, die zusätzliche Kosten und organisatorischen Aufwand verursachen.
Ein häufig übersehener Aspekt sind die indirekten Kosten eines Verstoßes. Wird eine Kanzlei aufgrund mangelhafter IT-Sicherheit Opfer eines Cyberangriffs, können die Folgekosten die direkten Bußgelder bei Weitem übersteigen. Dazu gehören Kosten für die Wiederherstellung von Systemen, der Verlust von Mandantendaten, Schadensersatzforderungen betroffener Mandanten und nicht zuletzt erhebliche Reputationsschäden, die langfristig zu Mandatsverlusten führen können.
Gerade für Kanzleien, deren Geschäftsmodell auf Vertrauen und Diskretion basiert, kann ein schwerwiegender Sicherheitsvorfall existenzbedrohend sein. Mandanten erwarten zu Recht, dass ihre sensiblen Daten mit höchster Sorgfalt behandelt und geschützt werden. Ein Datenleck kann das über Jahre aufgebaute Vertrauen in kürzester Zeit zerstören.
Zeitplan und Umsetzungsfristen
Die zeitliche Dimension der NIS2-Umsetzung stellt viele Kanzleien vor erhebliche Herausforderungen. Das Gesetz tritt direkt am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, voraussichtlich Ende 2025 oder Anfang 2026. Es gibt keine ausdrückliche Übergangs- oder Schonfrist für die Umsetzung der Anforderungen.
Die Registrierungspflicht beim BSI muss innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes erfüllt werden. Kanzleien sollten daher frühzeitig prüfen, ob sie betroffen sind, und die erforderlichen Informationen für die Registrierung zusammenstellen. Das BSI wird hierfür ein Online-Portal bereitstellen.
Für die Umsetzung der umfassenden Risikomanagementmaßnahmen sollten Kanzleien jedoch deutlich mehr Zeit einplanen. Experten gehen davon aus, dass eine vollständige Implementierung aller erforderlichen Maßnahmen je nach Ausgangslage sechs bis achtzehn Monate dauern kann. Dies umfasst die Analyse der aktuellen IT-Sicherheitslage, die Entwicklung eines Sicherheitskonzepts, die technische Umsetzung, die Erstellung von Prozessen und Dokumentationen sowie die Schulung aller Mitarbeiter.
Die ersten Nachweise über die Umsetzung der Maßnahmen werden für besonders wichtige Einrichtungen ab 2027 fällig. Betreiber kritischer Anlagen müssen die Umsetzung der Maßnahmen alle drei Jahre dem BSI nachweisen. Das BSI kann zudem jederzeit risikoorientierte Prüfungen und Audits anordnen.
Für Kanzleien bedeutet dies, dass bereits jetzt mit der Umsetzung begonnen werden sollte. Wer abwartet, läuft Gefahr, in Zeitnot zu geraten und hastig implementierte Lösungen zu schaffen, die weder effektiv noch nachhaltig sind. Eine sorgfältige Planung und schrittweise Umsetzung ist deutlich erfolgversprechender als eine kurzfristige Notlösung.
Hinzu kommt, dass die Verfügbarkeit externer Dienstleister begrenzt sein dürfte. Mit über 30.000 betroffenen Unternehmen in Deutschland wird die Nachfrage nach Beratung und Umsetzungsunterstützung massiv steigen. Kanzleien, die frühzeitig aktiv werden, haben bessere Chancen, kompetente Partner zu finden und von deren Kapazitäten zu profitieren.
Praktische Schritte zur Umsetzung der NIS2-Anforderungen
Die Umsetzung der NIS2-Anforderungen mag auf den ersten Blick überwältigend erscheinen, lässt sich aber durch einen strukturierten Ansatz bewältigen. Wir empfehlen Kanzleien einen schrittweisen Prozess, der sowohl die gesetzlichen Anforderungen erfüllt als auch die IT-Sicherheit nachhaltig verbessert.
Der erste und wichtigste Schritt ist die eindeutige Klärung, ob Ihre Kanzlei unter die NIS2-Regulierung fällt. Nutzen Sie die Betroffenheitsprüfung des BSI als Ausgangspunkt. Berücksichtigen Sie dabei sämtliche Aktivitäten Ihrer Kanzlei und prüfen Sie auch, ob Sie als Dienstleister für betroffene Einrichtungen tätig sind. Dokumentieren Sie das Ergebnis Ihrer Prüfung sorgfältig, denn auch wenn Sie zu dem Schluss kommen, nicht betroffen zu sein, sollten Sie dies nachvollziehbar begründen können.
Führen Sie dann eine umfassende Bestandsaufnahme Ihrer aktuellen IT-Sicherheitslage durch. Welche Maßnahmen sind bereits implementiert? Wo bestehen Lücken im Vergleich zu den NIS2-Anforderungen? Diese Gap-Analyse bildet die Grundlage für Ihren Umsetzungsplan und hilft Ihnen, Prioritäten zu setzen. Erstellen Sie ein Inventar aller IT-Systeme, Anwendungen und Datenbestände. Identifizieren Sie kritische Geschäftsprozesse, deren Ausfall erhebliche Auswirkungen hätte.
Entwickeln Sie ein systematisches Risikomanagement für Ihre IT-Sicherheit. Dies beginnt mit der Identifikation möglicher Bedrohungen und der Bewertung ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellen Auswirkungen. Auf Basis dieser Risikoanalyse definieren Sie angemessene Schutzmaßnahmen. Dokumentieren Sie den gesamten Prozess und etablieren Sie regelmäßige Reviews, um auf neue Bedrohungen reagieren zu können.
Implementieren Sie die erforderlichen technischen Sicherheitsmaßnahmen. Dazu gehören moderne Firewall-Systeme, Endpoint-Protection-Lösungen auf allen Geräten, sichere Verschlüsselung für die Kommunikation und Datenspeicherung sowie Multi-Faktor-Authentifizierung für den Zugang zu sensiblen Systemen. Etablieren Sie ein professionelles Backup-Konzept mit regelmäßigen, automatisierten Sicherungen und testen Sie die Wiederherstellung. Erwägen Sie den Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung, die verdächtige Aktivitäten frühzeitig identifizieren.
Erstellen Sie klare Prozesse für den Umgang mit Sicherheitsvorfällen. Wer ist verantwortlich? Wie werden Vorfälle erkannt und bewertet? Welche Schritte sind zur Eindämmung und Behebung notwendig? Wie erfolgt die Meldung an das BSI? Dokumentieren Sie diese Prozesse in einem Notfallhandbuch, das im Ernstfall schnell verfügbar ist. Definieren Sie Verantwortlichkeiten und Vertretungsregelungen.
Sensibilisieren Sie alle Mitarbeiter für IT-Sicherheitsthemen. Führen Sie regelmäßige Schulungen durch, die aktuelle Bedrohungen behandeln und praktische Verhaltensweisen vermitteln. Simulieren Sie Phishing-Angriffe, um das Bewusstsein zu schärfen. Stellen Sie sicher, dass auch die Geschäftsleitung die vorgeschriebenen Schulungen absolviert.
Überprüfen Sie Ihre Verträge mit IT-Dienstleistern, Cloud-Anbietern und Software-Herstellern. Stellen Sie sicher, dass diese ebenfalls angemessene Sicherheitsmaßnahmen umsetzen. Ergänzen Sie Verträge um entsprechende Sicherheitsklauseln und Nachweispflichten. Erwägen Sie den Wechsel zu Anbietern mit höheren Sicherheitsstandards, etwa solchen mit ISO 27001-Zertifizierung.
Dokumentieren Sie alle Maßnahmen, Prozesse und Verantwortlichkeiten lückenlos. Diese Dokumentation dient nicht nur als Nachweis gegenüber dem BSI, sondern ist auch ein wertvolles Instrument für die kontinuierliche Verbesserung. Etablieren Sie ein Dokumentenmanagement, das sicherstellt, dass alle Unterlagen aktuell und auffindbar sind.
Sobald das Gesetz in Kraft getreten ist, registrieren Sie Ihre Kanzlei innerhalb der Dreimonatsfrist beim BSI. Halten Sie alle erforderlichen Informationen bereit, einschließlich Angaben zur Unternehmensstruktur, zu kritischen Dienstleistungen und zu Ansprechpartnern für IT-Sicherheit.
Verstehen Sie NIS2-Compliance nicht als einmaliges Projekt, sondern als kontinuierlichen Prozess. Überprüfen Sie regelmäßig die Wirksamkeit Ihrer Maßnahmen, passen Sie diese an neue Bedrohungen an und dokumentieren Sie Ihre Fortschritte. Führen Sie regelmäßige interne Audits durch und nutzen Sie die Erkenntnisse zur Weiterentwicklung Ihres Sicherheitskonzepts.
Die Rolle von Managed Service Providern bei der NIS2-Umsetzung
Die Umsetzung der umfangreichen NIS2-Anforderungen stellt viele Kanzleien vor erhebliche Herausforderungen. Oft fehlen interne Ressourcen, spezialisiertes Fachwissen oder einfach die Zeit, sich neben dem Tagesgeschäft intensiv mit IT-Sicherheitsthemen auseinanderzusetzen. Hier kommen Managed Service Provider wie ibeco ins Spiel, die Kanzleien umfassend bei der NIS2-Compliance unterstützen können.
Ein erfahrener Managed Service Provider bringt mehrere entscheidende Vorteile mit sich. Zunächst verfügt er über das notwendige Fachwissen und die Erfahrung in der Umsetzung komplexer IT-Sicherheitsanforderungen. Was für eine Kanzlei Neuland ist, gehört für spezialisierte IT-Dienstleister zum Tagesgeschäft. Sie kennen die rechtlichen Vorgaben genau und wissen, wie diese in der Praxis umzusetzen sind.
Die Unterstützung durch einen Managed Service Provider kann in verschiedenen Bereichen erfolgen. Bei der initialen Betroffenheitsprüfung hilft der Dienstleister, alle relevanten Faktoren zu berücksichtigen und zu einer rechtssicheren Einschätzung zu kommen. Die Gap-Analyse erfolgt systematisch anhand der NIS2-Anforderungen und zeigt konkret auf, wo Handlungsbedarf besteht.
Besonders wertvoll ist die Unterstützung bei der technischen Umsetzung. Ein Managed Service Provider kann moderne Sicherheitslösungen implementieren, die den Anforderungen entsprechen und gleichzeitig wirtschaftlich sinnvoll sind. Dies umfasst Firewall-Systeme, Endpoint-Protection, Backup-Lösungen, Verschlüsselung und Systeme zur Angriffserkennung. Dabei wird nicht einfach Technik installiert, sondern eine auf die spezifischen Bedürfnisse der Kanzlei zugeschnittene Lösung entwickelt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das kontinuierliche Monitoring der IT-Infrastruktur. Sicherheitsvorfälle müssen schnell erkannt und bewertet werden. Ein professionelles Security Operations Center überwacht die Systeme rund um die Uhr und kann bei Auffälligkeiten sofort reagieren. Dies ist besonders wichtig angesichts der strengen Meldefristen von 24 Stunden für eine Erstmeldung.
Die Erstellung und Pflege der erforderlichen Dokumentation ist ein oft unterschätzter Aufwand. Ein Managed Service Provider unterstützt bei der Erstellung von Sicherheitskonzepten, Notfallplänen und Prozessbeschreibungen. Er sorgt dafür, dass alle Dokumente aktuell gehalten werden und im Audit bereitstehen.
Auch bei der Meldung von Sicherheitsvorfällen an das BSI kann ein erfahrener Dienstleister wertvolle Unterstützung leisten. Er hilft bei der Bewertung, ob ein meldepflichtiger Vorfall vorliegt, unterstützt bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen und begleitet den gesamten Meldeprozess.
Ein besonders wichtiger Vorteil ist die Planbarkeit der Kosten. Statt unkalkulierbarer Investitionen in Hardware und punktueller Beratung bieten Managed Services feste monatliche Kosten, die in der Budgetplanung berücksichtigt werden können. Dies ermöglicht es auch kleineren Kanzleien, professionelle IT-Sicherheit auf hohem Niveau zu realisieren.
Bei ibeco setzen wir auf eine ganzheitliche Betreuung. Mit unserem eigenen Rechenzentrum in Deutschland gewährleisten wir höchste Sicherheitsstandards und Datenschutz nach DSGVO. Unsere Performance Cloud bietet skalierbare Ressourcen, die mit Ihrer Kanzlei mitwachsen. Als herstellerunabhängiger Anbieter können wir die jeweils beste Lösung für Ihre spezifischen Anforderungen auswählen.
Unsere Managed Security Services umfassen unter anderem Managed Firewall, Managed Antivirus, Managed Backup, Mail Security und Managed 2FA. Wir übernehmen nicht nur die Installation, sondern auch die kontinuierliche Überwachung, Wartung und Weiterentwicklung dieser Systeme. Bei Sicherheitsvorfällen stehen wir sofort zur Verfügung und unterstützen bei der Bewältigung.
Ein weiterer Vorteil: Als Ihr IT-Dienstleister können wir auch andere Aspekte Ihrer IT-Infrastruktur optimieren. Die NIS2-Umsetzung ist oft ein guter Anlass, die gesamte IT-Landschaft zu modernisieren und effizienter zu gestalten. Von der Virtualisierung der Arbeitsplätze über moderne Cloud-basierte E-Mail-Archivierung bis hin zu professioneller VoIP-Telefonie bieten wir alle Leistungen aus einer Hand.
Warum jetzt handeln – auch wenn Sie nicht direkt betroffen sind
Selbst wenn Ihre Kanzlei nach aktueller Einschätzung nicht direkt unter die NIS2-Richtlinie fällt, gibt es gute Gründe, sich dennoch intensiv mit dem Thema IT-Sicherheit auseinanderzusetzen und proaktiv Maßnahmen zu ergreifen.
Die Bedrohungslage hat sich in den letzten Jahren dramatisch verschärft. Cyberangriffe werden immer raffinierter und richten sich längst nicht mehr nur gegen große Konzerne. Gerade mittelständische Unternehmen und Kanzleien sind attraktive Ziele, weil sie oft wertvolle Daten besitzen, aber nicht über die gleichen Schutzmechanismen verfügen wie Großunternehmen. Ein erfolgreicher Angriff kann existenzbedrohend sein, unabhängig davon, ob Sie unter die NIS2-Richtlinie fallen oder nicht.
Die Erwartungen Ihrer Mandanten steigen kontinuierlich. Immer mehr Unternehmen achten bei der Auswahl ihrer Dienstleister auf deren IT-Sicherheitsstandards. Dies gilt besonders für Mandanten, die selbst unter die NIS2-Richtlinie fallen und ihre Lieferkette absichern müssen. Wer nachweisen kann, dass er hohe Sicherheitsstandards einhält, verschafft sich einen Wettbewerbsvorteil.
Professionelle IT-Sicherheit ist auch eine Frage der Zukunftssicherheit. Es ist nicht auszuschließen, dass der Geltungsbereich der Richtlinie in Zukunft noch erweitert wird oder dass branchenspezifische Regelungen für Rechtsberufe folgen. Wer jetzt die Grundlagen schafft, ist für künftige Anforderungen besser gerüstet.
Nicht zuletzt bietet die NIS2-Diskussion eine Chance zur Modernisierung der IT-Infrastruktur. Viele Kanzleien arbeiten mit veralteten Systemen und ineffizienten Prozessen. Eine Neuausrichtung der IT-Sicherheit kann auch andere Aspekte optimieren: schnellere Arbeitsabläufe, bessere Zusammenarbeit, flexible Arbeitsmodelle und letztlich höhere Produktivität.
Die Investition in IT-Sicherheit ist keine Belastung, sondern eine strategische Entscheidung, die sich mehrfach auszahlt. Sie schützt vor existenzbedrohenden Risiken, stärkt das Vertrauen der Mandanten, verbessert die Effizienz und macht die Kanzlei zukunftssicher.
Fazit: NIS2 als Chance begreifen
Die NIS2-Richtlinie stellt Kanzleien vor erhebliche Herausforderungen, doch wer sie als Chance begreift, kann gestärkt daraus hervorgehen. Cybersicherheit ist längst kein technisches Randthema mehr, sondern ein zentraler Erfolgsfaktor für jede moderne Kanzlei.
Die Anforderungen mögen auf den ersten Blick überwältigend erscheinen, doch mit der richtigen Strategie und kompetenter Unterstützung ist die Umsetzung gut zu bewältigen. Entscheidend ist, jetzt zu handeln und nicht abzuwarten. Wer frühzeitig beginnt, kann die Maßnahmen strukturiert und nachhaltig umsetzen, statt in letzter Minute unter Zeitdruck zu geraten.
Die Investition in IT-Sicherheit zahlt sich mehrfach aus. Sie schützt vor den gravierenden finanziellen und reputativen Folgen eines Cyberangriffs, erfüllt gesetzliche Anforderungen und stärkt das Vertrauen der Mandanten. Moderne, sichere IT-Systeme ermöglichen zudem effizientere Arbeitsabläufe und flexible Arbeitsmodelle, die im Wettbewerb um Fachkräfte zunehmend wichtig werden.
Als erfahrener Managed Service Provider steht ibeco Ihnen bei der NIS2-Umsetzung als kompetenter Partner zur Seite. Mit unserem eigenen Rechenzentrum in Deutschland, über 15 Jahren Erfahrung und unserem umfassenden Service-Portfolio bieten wir Ihnen alles aus einer Hand: von der initialen Betroffenheitsprüfung über die technische Umsetzung bis hin zum kontinuierlichen Monitoring und Support.
Warten Sie nicht, bis das Gesetz in Kraft tritt oder bis der erste Sicherheitsvorfall eintritt. Nutzen Sie die aktuelle Phase, um Ihre IT-Sicherheit auf ein professionelles Niveau zu heben. Wir unterstützen Sie dabei gerne und begleiten Sie Schritt für Schritt auf diesem Weg.
FAQ
Betrifft die NIS2-Richtlinie auch kleinere Kanzleien?
Die Richtlinie gilt grundsätzlich ab 50 Mitarbeitern oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz. Kleinere Kanzleien können jedoch indirekt betroffen sein, wenn sie als Dienstleister für regulierte Unternehmen tätig sind. Zudem ist eine erhöhte Aufmerksamkeit für IT-Sicherheit unabhängig von der rechtlichen Verpflichtung sinnvoll.
Wie lange dauert die Umsetzung der NIS2-Anforderungen?
Je nach Ausgangslage sollten Sie mit sechs bis achtzehn Monaten für eine vollständige Umsetzung rechnen. Dies umfasst die Analyse, Konzeption, technische Implementierung, Prozessentwicklung und Mitarbeiterschulungen.
Was kostet die Umsetzung der NIS2-Richtlinie?
Die Kosten variieren stark je nach Größe der Kanzlei und aktueller IT-Sicherheitslage. Die Bundesregierung schätzt für betroffene Unternehmen einmalige Kosten von durchschnittlich rund 75.000 Euro und jährliche Kosten von etwa 80.000 Euro. Durch Managed Services können diese Kosten jedoch erheblich reduziert und vor allem planbar gemacht werden.
Kann ich die IT-Sicherheit komplett an einen Dienstleister auslagern?
Die technische Umsetzung kann und sollte durch spezialisierte Dienstleister erfolgen. Die strategische Verantwortung und Überwachung bleibt jedoch bei der Geschäftsleitung. Eine vollständige Delegation der Verantwortung ist nicht möglich.
Was passiert, wenn ich die Anforderungen nicht rechtzeitig umsetze?
Es drohen empfindliche Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des Jahresumsatzes für besonders wichtige Einrichtungen. Wichtiger noch sind die Risiken durch Cyberangriffe, wenn keine angemessenen Schutzmaßnahmen existieren.
Muss ich mich beim BSI registrieren, auch wenn ich unsicher bin, ob ich betroffen bin?
Bei Unsicherheit sollten Sie zunächst eine gründliche Betroffenheitsprüfung durchführen. Im Zweifel ist es ratsam, sich zu registrieren. Eine zu späte Registrierung kann sanktioniert werden.
Wie oft muss ich die Umsetzung der Maßnahmen nachweisen?
Betreiber kritischer Anlagen müssen alle drei Jahre Nachweise erbringen. Andere Einrichtungen müssen die Maßnahmen dokumentieren und können jederzeit zu Audits aufgefordert werden. Die ersten regulären Nachweise sind ab 2027 zu erwarten.
Kann ich bestehende ISO 27001-Zertifizierungen für NIS2 nutzen?
Ja, eine ISO 27001-Zertifizierung deckt viele NIS2-Anforderungen ab und erleichtert die Umsetzung erheblich. Zusätzliche Anforderungen, insbesondere die Meldepflichten, müssen jedoch separat implementiert werden.
NIS2-Richtlinie: Was Kanzleien jetzt wissen müssen [2025 Update]
Wer wir sind: Ihr zuverlässiger Partner
Die digitale Bedrohungslage hat sich dramatisch verschärft. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und zunehmende Cyberangriffe zeigen deutlich, wie verwundbar unsere Gesellschaft im digitalen Raum geworden ist. Wirtschaft und Verwaltung sehen sich verstärkt Angriffen durch Desinformation, Hacktivismus, Spionage und Sabotage ausgesetzt. Als Reaktion auf diese Entwicklung hat der Deutsche Bundestag am 13. November 2025 das NIS2-Umsetzungsgesetz beschlossen, das die IT-Sicherheitslandschaft in Deutschland grundlegend verändert.
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Allein in Deutschland entstanden im vergangenen Jahr durch Cyberangriffe Schäden in Höhe von 206 Milliarden Euro. Besonders alarmierend ist, dass laut Regierungsschätzung nur etwa 17 Prozent der künftig betroffenen Unternehmen bereits ausreichende Sicherheitsmaßnahmen getroffen haben. Statt bisher rund 4.500 Unternehmen fallen künftig über 30.000 Organisationen unter die verschärften Cybersicherheitspflichten. Diese massive Ausweitung betrifft auch zahlreiche Kanzleien, die sich nun mit umfangreichen neuen Anforderungen konfrontiert sehen.
Als IT-Systemhaus aus dem Kölner Norden mit über 15 Jahren Erfahrung begleiten wir bei ibeco Kanzleien und mittelständische Unternehmen durch die Herausforderungen der Digitalisierung. Mit unserem eigenen Rechenzentrum in Deutschland und unserem Fokus auf höchste Sicherheitsstandards sind wir Ihr kompetenter Partner bei der Umsetzung der NIS2-Anforderungen.
Was ist die NIS2-Richtlinie und warum betrifft sie Kanzleien?
Die NIS2-Richtlinie steht für "Network and Information Security Directive 2" und ist die überarbeitete europäische Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit. Sie wurde im November 2022 vom Europaparlament beschlossen und sollte ursprünglich bis Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland verzögerte sich der Prozess aufgrund politischer Turbulenzen und vorgezogener Bundestagswahlen, doch nun liegt das beschlossene Umsetzungsgesetz vor, das voraussichtlich Ende 2025 oder Anfang 2026 in Kraft treten wird.
Die Richtlinie zielt darauf ab, ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der gesamten Europäischen Union zu schaffen. Sie erweitert den bisherigen Geltungsbereich erheblich und nimmt nun auch viele mittelständische Unternehmen in die Pflicht, die bisher nicht als kritische Infrastrukturen galten. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird zur zentralen Aufsichts- und Anlaufstelle für alle betroffenen Unternehmen.
Für Kanzleien bedeutet dies einen fundamentalen Wandel: Cybersicherheit wird vom technischen Randthema zur Chefsache. Die Geschäftsleitung wird persönlich in die Verantwortung genommen und muss nicht nur die Umsetzung der Maßnahmen anordnen, sondern auch aktiv überwachen. Mehr noch: Geschäftsführer und Partner sind verpflichtet, an Schulungen teilzunehmen, um sich das notwendige Wissen zur Erkennung und Bewertung von Cyberrisiken anzueignen.
Sind Kanzleien von der NIS2-Richtlinie betroffen?
Die Frage, ob eine Kanzlei unter die NIS2-Richtlinie fällt, lässt sich nicht pauschal beantworten und erfordert eine genaue Prüfung. Die Betroffenheit hängt von mehreren Faktoren ab, wobei besonders die Größe des Unternehmens und die Zugehörigkeit zu bestimmten Sektoren entscheidend sind.
Grundsätzlich gilt die NIS2-Richtlinie für Unternehmen und Einrichtungen, die mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz von 10 Millionen Euro überschreiten. Diese sogenannte "Size-Cap-Rule" ist jedoch nur ein erster Orientierungspunkt. Entscheidend ist die Zugehörigkeit zu einem der 18 regulierten Wirtschaftssektoren, die in zwei Kategorien eingeteilt sind: Sektoren mit hoher Kritikalität umfassen Bereiche wie Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheitswesen, Trink- und Abwasser sowie Informationstechnik und Telekommunikation. Sonstige kritische Sektoren beinhalten unter anderem Post- und Kurierdienste, Abfallwirtschaft, chemische Erzeugnisse, Lebensmittel, Anbieter digitaler Dienste und Forschungseinrichtungen.
Für Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzleien ist die Situation differenziert zu betrachten. Während klassische Kanzleien nicht explizit als eigener Sektor aufgeführt sind, können sie indirekt betroffen sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie als Dienstleister oder Lieferanten für betroffene Einrichtungen tätig sind. Die Lieferkettensicherheit ist ein zentraler Bestandteil der NIS2-Richtlinie, und Unternehmen müssen sicherstellen, dass auch ihre Dienstleister angemessene Sicherheitsmaßnahmen umsetzen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt: Der Anwendungsbereich könnte sich deutlich über die bisher avisierten 30.000 Einrichtungen hinaus erhöhen, da nun sämtliche Aktivitäten eines Unternehmens berücksichtigt werden sollen. Ausgenommen sind nur vernachlässigbare Geschäftstätigkeiten. Das BSI stellt eine Betroffenheitsprüfung bereit, die Kanzleien als Ausgangspunkt nutzen sollten.
Auch wenn Ihre Kanzlei möglicherweise nicht direkt unter die Regelung fällt, ist Vorsicht geboten: Laut dem Maschinenbauverband VDMA unterschätzen viele Unternehmen ihre Betroffenheit. In einer Branche kamen 24 Prozent der Unternehmen nach eigener Prüfung zu dem Schluss, nicht betroffen zu sein, eine eigene Analyse des Verbands ergab jedoch, dass die tatsächliche Betroffenheit bei rund 90 Prozent lag.
Die drei Kategorien betroffener Einrichtungen
Das NIS2-Umsetzungsgesetz unterscheidet zwischen drei Kategorien von Einrichtungen, die jeweils unterschiedliche Anforderungen erfüllen müssen.
Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS) sind Unternehmen, die Dienstleistungen in Sektoren mit hoher Kritikalität erbringen und dabei Schwellenwerte überschreiten, etwa wenn sie mehr als 500.000 Personen versorgen. Für diese Gruppe gelten die strengsten Anforderungen, einschließlich regelmäßiger Nachweispflichten alle drei Jahre und der Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung.
Besonders wichtige Einrichtungen (Essential Entities) umfassen Unternehmen aus Sektoren mit hoher Kritikalität, die die Größenkriterien erfüllen. Hierzu zählen unter anderem Unternehmen aus den Bereichen Energie, Verkehr, Banken, Gesundheitswesen und digitale Infrastruktur. Diese Einrichtungen werden regelmäßig behördlich überprüft und müssen umfassende Risikomanagementmaßnahmen umsetzen.
Wichtige Einrichtungen (Important Entities) sind Unternehmen aus sonstigen kritischen Sektoren, die ebenfalls die Größenkriterien erfüllen. Sie müssen die gleichen Risikomanagementmaßnahmen wie besonders wichtige Einrichtungen umsetzen, werden jedoch nur anlassbezogen überprüft. Trotz dieser Unterscheidung dürfen wichtige Einrichtungen die Anforderungen nicht unterschätzen, denn auch für sie gelten strikte Meldepflichten und empfindliche Bußgelder bei Verstößen.
Die Unterscheidung zwischen diesen Kategorien ist nicht nur akademischer Natur, sondern hat praktische Auswirkungen auf die Häufigkeit und Intensität behördlicher Kontrollen. Alle betroffenen Einrichtungen müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Identifizierung beim BSI registrieren. Diese Registrierung ist der erste formale Schritt in die Compliance und sollte nicht auf die lange Bank geschoben werden.
Welche konkreten Pflichten entstehen für Kanzleien?
Die NIS2-Richtlinie bringt umfangreiche Verpflichtungen mit sich, die weit über bisherige IT-Sicherheitsmaßnahmen hinausgehen. Betroffene Kanzleien müssen ein ganzheitliches Cybersicherheitskonzept etablieren, das technische, organisatorische und personelle Aspekte umfasst.
Im Zentrum steht die Verpflichtung zum Risikomanagement. Kanzleien müssen angemessene und verhältnismäßige technische, operative und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um ihre IT-Systeme zu schützen. Dies umfasst die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen, bei denen potenzielle Bedrohungen identifiziert und bewertet werden. Auf Basis dieser Analysen müssen geeignete Schutzmaßnahmen implementiert werden, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Ein wesentlicher Bestandteil ist die Entwicklung von Incident-Response-Prozessen. Kanzleien müssen in der Lage sein, Sicherheitsvorfälle schnell zu erkennen, zu bewerten und angemessen darauf zu reagieren. Dies erfordert klare Verantwortlichkeiten, dokumentierte Abläufe und regelmäßige Übungen, um im Ernstfall handlungsfähig zu sein.
Das Business-Continuity-Management stellt sicher, dass die Kanzlei auch im Falle eines schwerwiegenden Sicherheitsvorfalls ihre kritischen Geschäftsprozesse aufrechterhalten kann. Notfallpläne müssen erarbeitet, dokumentiert und regelmäßig getestet werden. Dabei geht es nicht nur um technische Wiederherstellung, sondern auch um organisatorische Abläufe und Kommunikationswege.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Sicherheit der Lieferkette. Kanzleien müssen sicherstellen, dass auch ihre Dienstleister und Lieferanten angemessene Sicherheitsmaßnahmen umsetzen. Dies betrifft beispielsweise IT-Dienstleister, Cloud-Anbieter oder Software-Hersteller. Verträge sollten entsprechende Sicherheitsklauseln enthalten, und die Einhaltung sollte regelmäßig überprüft werden.
Die Meldepflichten wurden im Vergleich zur Vorgängerregelung deutlich verschärft. Erhebliche Sicherheitsvorfälle müssen unverzüglich dem BSI gemeldet werden. Das Gesetz sieht ein dreistufiges Meldeverfahren vor: Eine Erstmeldung (Early Warning) muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen und erste Informationen über den Vorfall enthalten. Innerhalb von 72 Stunden ist ein detaillierter Incident Report mit umfassender Beschreibung des Vorfalls, der betroffenen Systeme und der getroffenen Maßnahmen vorzulegen. Ein Abschlussbericht muss spätestens nach 30 Tagen eingereicht werden und eine vollständige Analyse sowie Maßnahmen zur Verhinderung ähnlicher Vorfälle enthalten.
Technische Maßnahmen umfassen unter anderem die Implementierung von Multi-Faktor-Authentifizierung, um den Zugang zu sensiblen Systemen zusätzlich abzusichern. Der Einsatz von Firewalls, Endpoint-Schutz und regelmäßige Penetrationstests gehören ebenso dazu wie die sichere Verschlüsselung von Kommunikation und Daten. Besonders wichtig ist auch die regelmäßige Erstellung von Backups und deren sichere Aufbewahrung, idealerweise an einem separaten Standort.
Ein oft unterschätzter Aspekt sind Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für alle Mitarbeiter. Menschliches Fehlverhalten ist nach wie vor eine der häufigsten Ursachen für Sicherheitsvorfälle. Mitarbeiter müssen regelmäßig über aktuelle Bedrohungen informiert und im sicheren Umgang mit IT-Systemen geschult werden. Dies umfasst Themen wie Phishing-Erkennung, sichere Passwörter und den Umgang mit sensiblen Daten.
Die Dokumentationspflicht zieht sich durch alle Bereiche. Sämtliche Sicherheitsmaßnahmen, Prozesse, Verantwortlichkeiten und durchgeführte Schulungen müssen schriftlich festgehalten werden. Diese Dokumentation dient nicht nur als Nachweis gegenüber dem BSI, sondern ist auch ein wichtiges Instrument für die kontinuierliche Verbesserung der eigenen Sicherheitslage.
Verantwortung und Haftung der Geschäftsleitung
Eine der einschneidendsten Änderungen durch die NIS2-Richtlinie betrifft die persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung. Cybersicherheit wird explizit zur Chefsache erklärt, und die Verantwortung kann nicht einfach an die IT-Abteilung oder externe Dienstleister delegiert werden.
Die Geschäftsleitung betroffener Kanzleien ist verpflichtet, die rechtlichen Vorgaben an das Cyberrisikomanagement zu billigen und deren Umsetzung aktiv zu überwachen. Dies bedeutet konkret, dass sich Partner und Geschäftsführer regelmäßig mit dem Thema Cybersicherheit auseinandersetzen und fundierte Entscheidungen treffen müssen. Eine bloße formale Abzeichnung von IT-Konzepten reicht nicht aus.
Besonders relevant ist die Schulungspflicht für die Geschäftsleitung. Die Mitglieder der Geschäftsleitung müssen an speziellen Schulungen teilnehmen, um sich das notwendige Wissen zur Erkennung und Bewertung von Cyberrisiken anzueignen. Diese Pflicht ist nicht optional und kann bei Nichteinhaltung zu Sanktionen führen. Das BSI wird entsprechende Schulungsangebote bereitstellen, doch auch externe Anbieter werden voraussichtlich Programme speziell für Führungskräfte entwickeln.
Im Falle einer Verletzung der Umsetzungs-, Überwachungs- und Schulungspflichten droht eine persönliche Haftung nach den Regeln des Gesellschaftsrechts. Für GmbH-Geschäftsführer gilt die Haftung nach § 43 GmbHG, für Vorstände von Aktiengesellschaften § 93 AktG. Kommt es aufgrund mangelhafter Cybersicherheitsmaßnahmen zu einem Schaden, können Geschäftsleiter persönlich in Anspruch genommen werden.
Diese Haftung kann erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Neben der direkten Schadenshaftung gegenüber der eigenen Kanzlei können auch Bußgelder gegen die verantwortlichen Personen verhängt werden. Zudem sind Reputationsschäden nicht zu unterschätzen, wenn eine Kanzlei aufgrund mangelhafter IT-Sicherheit Opfer eines Cyberangriffs wird und Mandantendaten kompromittiert werden.
Wichtig zu verstehen ist, dass die Geschäftsleitung zwar externe Dienstleister beauftragen kann und sollte, um die technische Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten. Die Verantwortung für die strategische Steuerung, die Überwachung und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bleibt jedoch bei der Geschäftsleitung. Eine vollständige Delegation ist nicht möglich.
Welche Sanktionen drohen bei Nichteinhaltung?
Das NIS2-Umsetzungsgesetz sieht empfindliche Bußgelder vor, die sich am Unternehmensumsatz orientieren und damit erhebliche finanzielle Risiken darstellen. Die Höhe der möglichen Sanktionen wurde im Vergleich zur Vorgängerregelung deutlich verschärft und soll Unternehmen zu einer ernsthaften Auseinandersetzung mit dem Thema Cybersicherheit bewegen.
Für besonders wichtige Einrichtungen können Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei einem mittleren bis größeren Kanzleibetrieb mit einem Jahresumsatz von beispielsweise 20 Millionen Euro könnte ein Bußgeld somit bis zu 400.000 Euro betragen.
Wichtige Einrichtungen müssen mit Strafen bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes rechnen. Auch dies stellt für die meisten Kanzleien eine erhebliche finanzielle Belastung dar, die die Existenz gefährden kann.
Die Bußgelder können für verschiedene Verstöße verhängt werden. Dazu gehören die Nichterfüllung der Risikomanagementpflichten, die verspätete oder unterlassene Meldung von Sicherheitsvorfällen, die fehlende Registrierung beim BSI oder die Verweigerung der Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde. Auch die Nichtteilnahme der Geschäftsleitung an den vorgeschriebenen Schulungen kann sanktioniert werden.
Neben den direkten finanziellen Sanktionen können weitere Maßnahmen ergriffen werden. Das BSI kann Anordnungen zur Beseitigung festgestellter Mängel erlassen und bei schwerwiegenden Verstößen sogar die vorübergehende Untersagung bestimmter Geschäftstätigkeiten verfügen. Zudem sind risikoorientierte Prüfungen und Audits möglich, die zusätzliche Kosten und organisatorischen Aufwand verursachen.
Ein häufig übersehener Aspekt sind die indirekten Kosten eines Verstoßes. Wird eine Kanzlei aufgrund mangelhafter IT-Sicherheit Opfer eines Cyberangriffs, können die Folgekosten die direkten Bußgelder bei Weitem übersteigen. Dazu gehören Kosten für die Wiederherstellung von Systemen, der Verlust von Mandantendaten, Schadensersatzforderungen betroffener Mandanten und nicht zuletzt erhebliche Reputationsschäden, die langfristig zu Mandatsverlusten führen können.
Gerade für Kanzleien, deren Geschäftsmodell auf Vertrauen und Diskretion basiert, kann ein schwerwiegender Sicherheitsvorfall existenzbedrohend sein. Mandanten erwarten zu Recht, dass ihre sensiblen Daten mit höchster Sorgfalt behandelt und geschützt werden. Ein Datenleck kann das über Jahre aufgebaute Vertrauen in kürzester Zeit zerstören.
Zeitplan und Umsetzungsfristen
Die zeitliche Dimension der NIS2-Umsetzung stellt viele Kanzleien vor erhebliche Herausforderungen. Das Gesetz tritt direkt am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, voraussichtlich Ende 2025 oder Anfang 2026. Es gibt keine ausdrückliche Übergangs- oder Schonfrist für die Umsetzung der Anforderungen.
Die Registrierungspflicht beim BSI muss innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes erfüllt werden. Kanzleien sollten daher frühzeitig prüfen, ob sie betroffen sind, und die erforderlichen Informationen für die Registrierung zusammenstellen. Das BSI wird hierfür ein Online-Portal bereitstellen.
Für die Umsetzung der umfassenden Risikomanagementmaßnahmen sollten Kanzleien jedoch deutlich mehr Zeit einplanen. Experten gehen davon aus, dass eine vollständige Implementierung aller erforderlichen Maßnahmen je nach Ausgangslage sechs bis achtzehn Monate dauern kann. Dies umfasst die Analyse der aktuellen IT-Sicherheitslage, die Entwicklung eines Sicherheitskonzepts, die technische Umsetzung, die Erstellung von Prozessen und Dokumentationen sowie die Schulung aller Mitarbeiter.
Die ersten Nachweise über die Umsetzung der Maßnahmen werden für besonders wichtige Einrichtungen ab 2027 fällig. Betreiber kritischer Anlagen müssen die Umsetzung der Maßnahmen alle drei Jahre dem BSI nachweisen. Das BSI kann zudem jederzeit risikoorientierte Prüfungen und Audits anordnen.
Für Kanzleien bedeutet dies, dass bereits jetzt mit der Umsetzung begonnen werden sollte. Wer abwartet, läuft Gefahr, in Zeitnot zu geraten und hastig implementierte Lösungen zu schaffen, die weder effektiv noch nachhaltig sind. Eine sorgfältige Planung und schrittweise Umsetzung ist deutlich erfolgversprechender als eine kurzfristige Notlösung.
Hinzu kommt, dass die Verfügbarkeit externer Dienstleister begrenzt sein dürfte. Mit über 30.000 betroffenen Unternehmen in Deutschland wird die Nachfrage nach Beratung und Umsetzungsunterstützung massiv steigen. Kanzleien, die frühzeitig aktiv werden, haben bessere Chancen, kompetente Partner zu finden und von deren Kapazitäten zu profitieren.
Praktische Schritte zur Umsetzung der NIS2-Anforderungen
Die Umsetzung der NIS2-Anforderungen mag auf den ersten Blick überwältigend erscheinen, lässt sich aber durch einen strukturierten Ansatz bewältigen. Wir empfehlen Kanzleien einen schrittweisen Prozess, der sowohl die gesetzlichen Anforderungen erfüllt als auch die IT-Sicherheit nachhaltig verbessert.
Der erste und wichtigste Schritt ist die eindeutige Klärung, ob Ihre Kanzlei unter die NIS2-Regulierung fällt. Nutzen Sie die Betroffenheitsprüfung des BSI als Ausgangspunkt. Berücksichtigen Sie dabei sämtliche Aktivitäten Ihrer Kanzlei und prüfen Sie auch, ob Sie als Dienstleister für betroffene Einrichtungen tätig sind. Dokumentieren Sie das Ergebnis Ihrer Prüfung sorgfältig, denn auch wenn Sie zu dem Schluss kommen, nicht betroffen zu sein, sollten Sie dies nachvollziehbar begründen können.
Führen Sie dann eine umfassende Bestandsaufnahme Ihrer aktuellen IT-Sicherheitslage durch. Welche Maßnahmen sind bereits implementiert? Wo bestehen Lücken im Vergleich zu den NIS2-Anforderungen? Diese Gap-Analyse bildet die Grundlage für Ihren Umsetzungsplan und hilft Ihnen, Prioritäten zu setzen. Erstellen Sie ein Inventar aller IT-Systeme, Anwendungen und Datenbestände. Identifizieren Sie kritische Geschäftsprozesse, deren Ausfall erhebliche Auswirkungen hätte.
Entwickeln Sie ein systematisches Risikomanagement für Ihre IT-Sicherheit. Dies beginnt mit der Identifikation möglicher Bedrohungen und der Bewertung ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellen Auswirkungen. Auf Basis dieser Risikoanalyse definieren Sie angemessene Schutzmaßnahmen. Dokumentieren Sie den gesamten Prozess und etablieren Sie regelmäßige Reviews, um auf neue Bedrohungen reagieren zu können.
Implementieren Sie die erforderlichen technischen Sicherheitsmaßnahmen. Dazu gehören moderne Firewall-Systeme, Endpoint-Protection-Lösungen auf allen Geräten, sichere Verschlüsselung für die Kommunikation und Datenspeicherung sowie Multi-Faktor-Authentifizierung für den Zugang zu sensiblen Systemen. Etablieren Sie ein professionelles Backup-Konzept mit regelmäßigen, automatisierten Sicherungen und testen Sie die Wiederherstellung. Erwägen Sie den Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung, die verdächtige Aktivitäten frühzeitig identifizieren.
Erstellen Sie klare Prozesse für den Umgang mit Sicherheitsvorfällen. Wer ist verantwortlich? Wie werden Vorfälle erkannt und bewertet? Welche Schritte sind zur Eindämmung und Behebung notwendig? Wie erfolgt die Meldung an das BSI? Dokumentieren Sie diese Prozesse in einem Notfallhandbuch, das im Ernstfall schnell verfügbar ist. Definieren Sie Verantwortlichkeiten und Vertretungsregelungen.
Sensibilisieren Sie alle Mitarbeiter für IT-Sicherheitsthemen. Führen Sie regelmäßige Schulungen durch, die aktuelle Bedrohungen behandeln und praktische Verhaltensweisen vermitteln. Simulieren Sie Phishing-Angriffe, um das Bewusstsein zu schärfen. Stellen Sie sicher, dass auch die Geschäftsleitung die vorgeschriebenen Schulungen absolviert.
Überprüfen Sie Ihre Verträge mit IT-Dienstleistern, Cloud-Anbietern und Software-Herstellern. Stellen Sie sicher, dass diese ebenfalls angemessene Sicherheitsmaßnahmen umsetzen. Ergänzen Sie Verträge um entsprechende Sicherheitsklauseln und Nachweispflichten. Erwägen Sie den Wechsel zu Anbietern mit höheren Sicherheitsstandards, etwa solchen mit ISO 27001-Zertifizierung.
Dokumentieren Sie alle Maßnahmen, Prozesse und Verantwortlichkeiten lückenlos. Diese Dokumentation dient nicht nur als Nachweis gegenüber dem BSI, sondern ist auch ein wertvolles Instrument für die kontinuierliche Verbesserung. Etablieren Sie ein Dokumentenmanagement, das sicherstellt, dass alle Unterlagen aktuell und auffindbar sind.
Sobald das Gesetz in Kraft getreten ist, registrieren Sie Ihre Kanzlei innerhalb der Dreimonatsfrist beim BSI. Halten Sie alle erforderlichen Informationen bereit, einschließlich Angaben zur Unternehmensstruktur, zu kritischen Dienstleistungen und zu Ansprechpartnern für IT-Sicherheit.
Verstehen Sie NIS2-Compliance nicht als einmaliges Projekt, sondern als kontinuierlichen Prozess. Überprüfen Sie regelmäßig die Wirksamkeit Ihrer Maßnahmen, passen Sie diese an neue Bedrohungen an und dokumentieren Sie Ihre Fortschritte. Führen Sie regelmäßige interne Audits durch und nutzen Sie die Erkenntnisse zur Weiterentwicklung Ihres Sicherheitskonzepts.
Die Rolle von Managed Service Providern bei der NIS2-Umsetzung
Die Umsetzung der umfangreichen NIS2-Anforderungen stellt viele Kanzleien vor erhebliche Herausforderungen. Oft fehlen interne Ressourcen, spezialisiertes Fachwissen oder einfach die Zeit, sich neben dem Tagesgeschäft intensiv mit IT-Sicherheitsthemen auseinanderzusetzen. Hier kommen Managed Service Provider wie ibeco ins Spiel, die Kanzleien umfassend bei der NIS2-Compliance unterstützen können.
Ein erfahrener Managed Service Provider bringt mehrere entscheidende Vorteile mit sich. Zunächst verfügt er über das notwendige Fachwissen und die Erfahrung in der Umsetzung komplexer IT-Sicherheitsanforderungen. Was für eine Kanzlei Neuland ist, gehört für spezialisierte IT-Dienstleister zum Tagesgeschäft. Sie kennen die rechtlichen Vorgaben genau und wissen, wie diese in der Praxis umzusetzen sind.
Die Unterstützung durch einen Managed Service Provider kann in verschiedenen Bereichen erfolgen. Bei der initialen Betroffenheitsprüfung hilft der Dienstleister, alle relevanten Faktoren zu berücksichtigen und zu einer rechtssicheren Einschätzung zu kommen. Die Gap-Analyse erfolgt systematisch anhand der NIS2-Anforderungen und zeigt konkret auf, wo Handlungsbedarf besteht.
Besonders wertvoll ist die Unterstützung bei der technischen Umsetzung. Ein Managed Service Provider kann moderne Sicherheitslösungen implementieren, die den Anforderungen entsprechen und gleichzeitig wirtschaftlich sinnvoll sind. Dies umfasst Firewall-Systeme, Endpoint-Protection, Backup-Lösungen, Verschlüsselung und Systeme zur Angriffserkennung. Dabei wird nicht einfach Technik installiert, sondern eine auf die spezifischen Bedürfnisse der Kanzlei zugeschnittene Lösung entwickelt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das kontinuierliche Monitoring der IT-Infrastruktur. Sicherheitsvorfälle müssen schnell erkannt und bewertet werden. Ein professionelles Security Operations Center überwacht die Systeme rund um die Uhr und kann bei Auffälligkeiten sofort reagieren. Dies ist besonders wichtig angesichts der strengen Meldefristen von 24 Stunden für eine Erstmeldung.
Die Erstellung und Pflege der erforderlichen Dokumentation ist ein oft unterschätzter Aufwand. Ein Managed Service Provider unterstützt bei der Erstellung von Sicherheitskonzepten, Notfallplänen und Prozessbeschreibungen. Er sorgt dafür, dass alle Dokumente aktuell gehalten werden und im Audit bereitstehen.
Auch bei der Meldung von Sicherheitsvorfällen an das BSI kann ein erfahrener Dienstleister wertvolle Unterstützung leisten. Er hilft bei der Bewertung, ob ein meldepflichtiger Vorfall vorliegt, unterstützt bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen und begleitet den gesamten Meldeprozess.
Ein besonders wichtiger Vorteil ist die Planbarkeit der Kosten. Statt unkalkulierbarer Investitionen in Hardware und punktueller Beratung bieten Managed Services feste monatliche Kosten, die in der Budgetplanung berücksichtigt werden können. Dies ermöglicht es auch kleineren Kanzleien, professionelle IT-Sicherheit auf hohem Niveau zu realisieren.
Bei ibeco setzen wir auf eine ganzheitliche Betreuung. Mit unserem eigenen Rechenzentrum in Deutschland gewährleisten wir höchste Sicherheitsstandards und Datenschutz nach DSGVO. Unsere Performance Cloud bietet skalierbare Ressourcen, die mit Ihrer Kanzlei mitwachsen. Als herstellerunabhängiger Anbieter können wir die jeweils beste Lösung für Ihre spezifischen Anforderungen auswählen.
Unsere Managed Security Services umfassen unter anderem Managed Firewall, Managed Antivirus, Managed Backup, Mail Security und Managed 2FA. Wir übernehmen nicht nur die Installation, sondern auch die kontinuierliche Überwachung, Wartung und Weiterentwicklung dieser Systeme. Bei Sicherheitsvorfällen stehen wir sofort zur Verfügung und unterstützen bei der Bewältigung.
Ein weiterer Vorteil: Als Ihr IT-Dienstleister können wir auch andere Aspekte Ihrer IT-Infrastruktur optimieren. Die NIS2-Umsetzung ist oft ein guter Anlass, die gesamte IT-Landschaft zu modernisieren und effizienter zu gestalten. Von der Virtualisierung der Arbeitsplätze über moderne Cloud-basierte E-Mail-Archivierung bis hin zu professioneller VoIP-Telefonie bieten wir alle Leistungen aus einer Hand.
Warum jetzt handeln – auch wenn Sie nicht direkt betroffen sind
Selbst wenn Ihre Kanzlei nach aktueller Einschätzung nicht direkt unter die NIS2-Richtlinie fällt, gibt es gute Gründe, sich dennoch intensiv mit dem Thema IT-Sicherheit auseinanderzusetzen und proaktiv Maßnahmen zu ergreifen.
Die Bedrohungslage hat sich in den letzten Jahren dramatisch verschärft. Cyberangriffe werden immer raffinierter und richten sich längst nicht mehr nur gegen große Konzerne. Gerade mittelständische Unternehmen und Kanzleien sind attraktive Ziele, weil sie oft wertvolle Daten besitzen, aber nicht über die gleichen Schutzmechanismen verfügen wie Großunternehmen. Ein erfolgreicher Angriff kann existenzbedrohend sein, unabhängig davon, ob Sie unter die NIS2-Richtlinie fallen oder nicht.
Die Erwartungen Ihrer Mandanten steigen kontinuierlich. Immer mehr Unternehmen achten bei der Auswahl ihrer Dienstleister auf deren IT-Sicherheitsstandards. Dies gilt besonders für Mandanten, die selbst unter die NIS2-Richtlinie fallen und ihre Lieferkette absichern müssen. Wer nachweisen kann, dass er hohe Sicherheitsstandards einhält, verschafft sich einen Wettbewerbsvorteil.
Professionelle IT-Sicherheit ist auch eine Frage der Zukunftssicherheit. Es ist nicht auszuschließen, dass der Geltungsbereich der Richtlinie in Zukunft noch erweitert wird oder dass branchenspezifische Regelungen für Rechtsberufe folgen. Wer jetzt die Grundlagen schafft, ist für künftige Anforderungen besser gerüstet.
Nicht zuletzt bietet die NIS2-Diskussion eine Chance zur Modernisierung der IT-Infrastruktur. Viele Kanzleien arbeiten mit veralteten Systemen und ineffizienten Prozessen. Eine Neuausrichtung der IT-Sicherheit kann auch andere Aspekte optimieren: schnellere Arbeitsabläufe, bessere Zusammenarbeit, flexible Arbeitsmodelle und letztlich höhere Produktivität.
Die Investition in IT-Sicherheit ist keine Belastung, sondern eine strategische Entscheidung, die sich mehrfach auszahlt. Sie schützt vor existenzbedrohenden Risiken, stärkt das Vertrauen der Mandanten, verbessert die Effizienz und macht die Kanzlei zukunftssicher.
Fazit: NIS2 als Chance begreifen
Die NIS2-Richtlinie stellt Kanzleien vor erhebliche Herausforderungen, doch wer sie als Chance begreift, kann gestärkt daraus hervorgehen. Cybersicherheit ist längst kein technisches Randthema mehr, sondern ein zentraler Erfolgsfaktor für jede moderne Kanzlei.
Die Anforderungen mögen auf den ersten Blick überwältigend erscheinen, doch mit der richtigen Strategie und kompetenter Unterstützung ist die Umsetzung gut zu bewältigen. Entscheidend ist, jetzt zu handeln und nicht abzuwarten. Wer frühzeitig beginnt, kann die Maßnahmen strukturiert und nachhaltig umsetzen, statt in letzter Minute unter Zeitdruck zu geraten.
Die Investition in IT-Sicherheit zahlt sich mehrfach aus. Sie schützt vor den gravierenden finanziellen und reputativen Folgen eines Cyberangriffs, erfüllt gesetzliche Anforderungen und stärkt das Vertrauen der Mandanten. Moderne, sichere IT-Systeme ermöglichen zudem effizientere Arbeitsabläufe und flexible Arbeitsmodelle, die im Wettbewerb um Fachkräfte zunehmend wichtig werden.
Als erfahrener Managed Service Provider steht ibeco Ihnen bei der NIS2-Umsetzung als kompetenter Partner zur Seite. Mit unserem eigenen Rechenzentrum in Deutschland, über 15 Jahren Erfahrung und unserem umfassenden Service-Portfolio bieten wir Ihnen alles aus einer Hand: von der initialen Betroffenheitsprüfung über die technische Umsetzung bis hin zum kontinuierlichen Monitoring und Support.
Warten Sie nicht, bis das Gesetz in Kraft tritt oder bis der erste Sicherheitsvorfall eintritt. Nutzen Sie die aktuelle Phase, um Ihre IT-Sicherheit auf ein professionelles Niveau zu heben. Wir unterstützen Sie dabei gerne und begleiten Sie Schritt für Schritt auf diesem Weg.
FAQ
Betrifft die NIS2-Richtlinie auch kleinere Kanzleien?
Die Richtlinie gilt grundsätzlich ab 50 Mitarbeitern oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz. Kleinere Kanzleien können jedoch indirekt betroffen sein, wenn sie als Dienstleister für regulierte Unternehmen tätig sind. Zudem ist eine erhöhte Aufmerksamkeit für IT-Sicherheit unabhängig von der rechtlichen Verpflichtung sinnvoll.
Wie lange dauert die Umsetzung der NIS2-Anforderungen?
Je nach Ausgangslage sollten Sie mit sechs bis achtzehn Monaten für eine vollständige Umsetzung rechnen. Dies umfasst die Analyse, Konzeption, technische Implementierung, Prozessentwicklung und Mitarbeiterschulungen.
Was kostet die Umsetzung der NIS2-Richtlinie?
Die Kosten variieren stark je nach Größe der Kanzlei und aktueller IT-Sicherheitslage. Die Bundesregierung schätzt für betroffene Unternehmen einmalige Kosten von durchschnittlich rund 75.000 Euro und jährliche Kosten von etwa 80.000 Euro. Durch Managed Services können diese Kosten jedoch erheblich reduziert und vor allem planbar gemacht werden.
Kann ich die IT-Sicherheit komplett an einen Dienstleister auslagern?
Die technische Umsetzung kann und sollte durch spezialisierte Dienstleister erfolgen. Die strategische Verantwortung und Überwachung bleibt jedoch bei der Geschäftsleitung. Eine vollständige Delegation der Verantwortung ist nicht möglich.
Was passiert, wenn ich die Anforderungen nicht rechtzeitig umsetze?
Es drohen empfindliche Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des Jahresumsatzes für besonders wichtige Einrichtungen. Wichtiger noch sind die Risiken durch Cyberangriffe, wenn keine angemessenen Schutzmaßnahmen existieren.
Muss ich mich beim BSI registrieren, auch wenn ich unsicher bin, ob ich betroffen bin?
Bei Unsicherheit sollten Sie zunächst eine gründliche Betroffenheitsprüfung durchführen. Im Zweifel ist es ratsam, sich zu registrieren. Eine zu späte Registrierung kann sanktioniert werden.
Wie oft muss ich die Umsetzung der Maßnahmen nachweisen?
Betreiber kritischer Anlagen müssen alle drei Jahre Nachweise erbringen. Andere Einrichtungen müssen die Maßnahmen dokumentieren und können jederzeit zu Audits aufgefordert werden. Die ersten regulären Nachweise sind ab 2027 zu erwarten.
Kann ich bestehende ISO 27001-Zertifizierungen für NIS2 nutzen?
Ja, eine ISO 27001-Zertifizierung deckt viele NIS2-Anforderungen ab und erleichtert die Umsetzung erheblich. Zusätzliche Anforderungen, insbesondere die Meldepflichten, müssen jedoch separat implementiert werden.
Haben wir Ihr
Interesse geweckt?
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und stehen Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne für Fragen, Beratung und weitere Informationen zur Verfügung. Nutzen Sie einfach einen der folgenden Kontaktwege.
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